Experten: Glockenläuten nicht mit Muezzinruf gleichsetzen

9. Mai 2016 in Deutschland


Im Gegensatz zum Glockenläuten ist «der verbale Muezzinruf - auch in einer ortsfremden Sprache - eine zudem noch politisierbare apodiktische Aussage mit exklusivem Absolutheitsanspruch auch gegenüber Dritten.»


Gescher (kath.net/KNA) Experten vom Deutschen Glockenmuseum im nordrhein-westfälischen Gescher machen auf einen Unterschied zwischen dem kirchlichen Glockenläuten und dem Ruf des islamischen Muezzins aufmerksam. In der öffentlichen Diskussion würden beide akustischen Signale mitunter gleichgesetzt, heißt es in einem vom Glockenmuseum am Montag veröffentlichten Beitrag von Beiratsmitglied Klaus Hammer. Das sei jedoch nicht korrekt. Das «nonverbale Glockengeläut» treffe «keinerlei explizite weltliche oder religiöse Aussage».

Bestes Beispiel sei neben dem europaverbreiteten «Zeitläuten» das Läuten prominenter Kirchenglocken wie der Petersglocke des Kölner Domes oder der Erfurter Gloriosa oder das viermal jährlich stattfindende 50-stimmige weltliche Große Stadtgeläute der Stadt Frankfurt am Main. Dies könne auch «konfessionslose, 'religiös unmusikalische' oder ortsfremde Menschen» in ihren Bann ziehen.

«Dagegen ist der verbale Muezzinruf - auch in einer ortsfremden Sprache - eine zudem noch politisierbare apodiktische Aussage mit exklusivem Absolutheitsanspruch auch gegenüber Dritten.» Ein gleichwertiges Pendant zum öffentlich vorgetragenen Muezzinruf wäre nach Ansicht der Experten das Singen oder Rufen entsprechender christlicher Gebetstexte und Glaubensaussagen vom Kirchturm «gegebenenfalls mit Hilfe elektronischer Verstärkung in Form von Lautsprechern».

Beides verstieße als öffentliche Freiluft-Kundgebung in gleicher Weise «gegen die (auch negative) Religionsfreiheit des Grundgesetzes, die zu dessen unveränderlichem Kernbestand gehört und die Glaubensfreiheit aller Gläubigen wie Ungläubigen in gleicher Weise garantiert und schützt», heißt es auf der Homepage des Glockenmuseums.

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