Kirchenrechtler Graulich: Amoris laetitia ist lehramtliches Schreiben

20. April 2016 in Weltkirche


Wenn Bischofskonferenzen nun anfangen würden, Lehre oder Moral neu zu definieren, könne das nur negative Folgen für die Einheit des Glaubens und der Kirche haben, warnte der Kirchenrechtler.


Würzburg (kath.net/KNA) Das neue Papst-Schreiben «Amoris laetitia» zu Ehe und Familie« ist nach den Worten des Kirchenrechtlers Markus Graulich ein ordentliches Apostolisches Schreiben. Weder von der Form noch von der Entstehungsweise her könne dieses Papier als rein persönliche Meinungsäußerung von Papst Franziskus eingestuft werden, sagte Graulich der in Würzburg erscheinenden »Tagespost« (Donnerstag). Denn in dieses Dokument seien auch die Überlegungen der beiden Versammlungen der Bischofssynode zu Ehe und Familie eingegangen.

Einem Apostolischen Schreiben komme zwar nicht die Verbindlichkeit einer Apostolischen Konstitution oder einer Enzyklika zu, führte der Kirchenrechtler weiter aus. Dennoch sei es Ausdruck des päpstlichen Lehramtes und könne nicht auf eine Stufe mit mehr oder weniger zufälligen Äußerungen des Papstes zum Beispiel in einem Interview oder bei der morgendlichen Messe in Santa Marta gestellt werden.

Der Kirchenrechtler räumte zudem ein, dass der Papst mit seinen Aussagen einen »schwierigen Spagat zwischen Einheit und Vielfalt, zwischen Eindeutigkeit in der Lehre und Pluralismus der Vermitttlungsformen« mache. Tatsächlich seien die pastoralen Situationen in den unterschiedlichen Regionen der Erde sehr verschieden.

Wenn Bischofskonferenzen nun anfangen würden, Lehre oder Moral neu zu definieren, könne das nur negative Folgen für die Einheit des Glaubens und der Kirche haben, warnte der Kirchenrechtler. Möglich seien jedoch Handreichungen im Hinblick auf die Ausgestaltung.

Als Beispiel führte Graulich an, dass »Amoris laetitia« großen Wert auf eine gute Vorbereitung der Ehe lege. Wie eine solche unter Berücksichtigung der Situation vor Ort aussehen könne und wie dabei die Traditionen der Völker rund um die Ehe im Einzelnen einbezogen werden könnten, das sei Sache der Bischofskonferenzen. Sie könnten aber nicht für ihren Zuständigkeitsbereich festlegen, was Ehe sei.

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