Bericht: Nur wenige Verurteilungen wegen Zwangsheirat

6. März 2016 in Deutschland


In den Jahren 2012 und 2013 wurden bundesweit nur zwei Männer wegen Verstoßes gegen das Gesetz verurteilt, ein weiterer wurde freigesprochen.


Berlin (kath.net/KNA) Nach der Einführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat im Jahr 2011 sind einem Medienbericht zufolge bisher nur wenige Männer verurteilt worden. In den Jahren 2012 und 2013 wurden bundesweit zwei Männer wegen Verstoßes gegen das Gesetz verurteilt, ein weiterer wurde freigesprochen, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag) unter Berufung auf eine Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Parlamentarische Anfrage der Grünen berichten. Zahlen für 2014 und 2015 lägen bisher nicht vor.

Seit 2012 seien jährlich rund 60 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Zwangsehen von der Polizei an die Staatsanwaltschaften abgegeben worden. Zwangsehen sind in Deutschland seit 2011 unter Strafe gestellt, es drohen den Angaben zufolge Freiheitsstrafen vonsechs Monaten bis fünf Jahren.

«Es ist erschütternd, dass in Deutschland noch immer Hunderte von Menschen von Zwangsverheiratung bedroht sind», wird die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, zitiert. «Die Bundesregierung zeigt, dass ihre Gesetze gegen Zwangsverheiratungen nichts bringen.» Und weiter: «Wer die Täter verfolgen will, muss den Opferschutz rechtlich und tatsächlich verbessern.»

Myria Böhmecke von der Hilfsorganisation Terre des Femmes sagte in dem Bericht: «Es hat eine wichtige Signalwirkung für die Mädchen, dass Zwangsehe eine Straftat ist.» Allerdings sollte das Recht nicht nur für standesamtliche Ehen gelten, sondern auch auf «religiöse und soziale Zwangsehen» ausgeweitet werden. Zudem müsse der Opferschutz in den Prozessen verbessert werden, damit sich Frauen trauten, gegen erlittenes Unrecht zu klagen.

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