Erzbischof: Eucharistie für Homosexuelle und Wiederverheiratete

17. Dezember 2015 in Weltkirche


Das persönliche Gewissen solle entscheiden, ob wiederverheiratete Geschiedene und Homosexuelle würdig seien die Eucharistie zu empfangen. Die Betroffenen müssten die Lehre der Kirche kennen, ihr aber nicht unbedingt zustimmen, sagt Erzbischof Cupich


Chicago (kath.net/LSN/jg)
Blase Cupich, der Erzbischof von Chicago, hat in einem Interview mit dem Nachrichtensender ABC vorgeschlagen, den Kommunionempfang für zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene und praktizierende Homosexuelle dem individuellen Gewissen überlassen. Die betroffenen Personen sollten für sich selbst entscheiden, ob sie die Eucharistie empfangen wollten oder nicht. Das sei nicht Aufgabe der Priester oder Bischöfe, sagt Cupich.

Ihre Situationen sollten im sogenannten „Forum Internum“, also beispielsweise im Beichtgespräch oder der geistlichen Begleitung mit einem Priester, erwogen werden. Wer im Gespräch mit einem geistlichen Begleiter zu einer Entscheidung komme, müsse seinem Gewissen folgen. Das sei Lehre der Kirche und gelte für wiederverheiratete Geschiedene ebenso wie für Homosexuelle, antwortet Cupich auf Frage des ABC-Reporters.

Diese müssten über ein „gebildetes Gewissen“ verfügen, die Lehre der Kirche verstehen und mit einem geistlichen Begleiter arbeiten, ergänzt Cupich. Die in diesem Prozess gewonnene Entscheidung sei zu respektieren. Niemand der die Kommunion spende könne beurteilen wer würdig und wer unwürdig sei, ergänzt Cupich.

Das geltende Kirchenrecht beurteilt die Zulassung zur Kommunion anders. „Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren“, heißt es wörtlich im Can. 915 des CIC von 1983.

Der Theologe George Weigel hat das „Interne Forum“ als einen von der „deutschen Fraktion“ in letzter Minute eingebrachten Versuch zur Gesichtswahrung bei der Familiensynode bezeichnet. Vorher waren bereits drei Vorschläge dieser Gruppe abgelehnt worden. Die Beurteilung im „Forum Internum“ sei eine Neuauflage des Arguments der persönlichen Gewissensentscheidung gewesen, schreibt Weigel. Erzbischof Cupich scheint das genau so zu verstehen, wenn er nur verlangt, die betroffen Person müsse die Lehre der Kirche verstehen, nicht aber ihr zustimmen. Im Abschlussdokument der Synode wurde schließlich noch ergänzt, dass das rechte Gewissen anhand der Lehre der Kirche gebildet ist.



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