Gericht gibt der Koordinatorin der ‚Demo für alle‘ recht

13. Dezember 2015 in Deutschland


Von Beverfoerde erwirkt einstweilige Verfügung gegen Berliner „Schaubühne“.


Berlin (kath.net/ idea)
Die Berliner „Schaubühne“ darf bis auf weiteres keine Fotos und Bilder von der Koordinatorin des familienfreundlichen Aktionsbündnisses „Demo für alle“, Hedwig Freifrau von Beverfoerde (Magdeburg), zeigen. Auf dem Spielplan des Theaters steht das Stück „Fear“ (Furcht) von Falk Richter, das sich mit Entwicklungen am rechten politischen Rand beschäftigt.

Dabei kommen neben von Beverfoerde auch die katholischen Publizistinnen Gabriele Kuby (Rimsting am Chiemsee) und Birgit Kelle (Kempen) sowie die evangelische AfD-Europapolitikerin Beatrix von Storch (Berlin) vor. Sie würden „als rechtsextreme Hassreden schwingende Zombies dargestellt und ‚künstlerisch’ zum Abschuss freigegeben“, befand von Beverfoerde. Sie führt Brandanschläge auf die Geschäftsstelle der „Demo für alle“ Anfang November und das Auto von Storchs Ende Oktober auf das Theaterstück zurück.

Es sei eine „geistige Brandstiftung, die offenbar direkt zu echter Brandstiftung führt“, so von Beverfoerde. Nach ihren Angaben hat das Berliner Landgericht Anfang Dezember eine einstweilige Verfügung gegen die Schaubühne erlassen. Die Richter hätten sich offenbar nicht von einer vorsorglich hinterlegten Erwiderung der „Schaubühne“ beeindrucken lassen. Das Theater hat Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. Mitte Dezember soll die mündliche Verhandlung stattfinden. Von Beverfoerde hat in Stuttgart bisher sechsmal eine „Demo für alle“ organisiert, an der bis zu 5.350 Bürger teilnahmen. Sie demonstrierten für den Schutz von Ehe und Familie und gegen die Sexualisierung von Schulkindern sowie gegen die Gender-Ideologie.


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