Liebestolle Seniorin stellt seit 14 Jahren einem Priester nach

11. Dezember 2015 in Deutschland


Vor Gericht: Die angeklagte 72-Jährige belästigt einen Pfarrer in Meschede. Sie schreibt ihm Liebesbriefe und macht anzügliche Geschenke, oft in Form von Phallussymbolen. Zudem läuft sie «halbnackt» in Reizwäsche durch den Garten des Pfarrhauses.


Arnsberg (kath.net/KNA) Das Landgericht Arnsberg hat noch keine Entscheidung im Berufungsverfahren einer 72-jährigen Priester-Stalkerin getroffen. Am ersten Verhandlungstag am Donnerstag gaben vier Psychiater eine Einschätzung über die Angeklagte ab, die seit Jahren einem 61-jährigen katholischen Priester nachstellt. (Az: II-1 Ns 4/14)

Das Amtsgericht Meschede hatte die Frau in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Angeklagte wie Staatsanwaltschaft hatten dagegen Berufung eingelegt. Die Berufungskammer will nun klären, ob die Frau schuldfähig ist und ob sie gegebenenfalls in der Psychiatrie untergebracht werden soll.

Seit über 14 Jahren belästigt die Angeklagte den Pfarrer aus der Sankt-Nikolaus-Gemeinde in Meschede. Sie schreibt ihm SMS, E-Mails und Liebesbriefe, schickt Blumen und macht anzügliche Geschenke – oft in Form von Phallussymbolen. Zudem läuft sie «halbnackt» in Reizwäsche durch den Garten des Pfarrhauses und ruft dem Geistlichen auf offener Straße Obszönitäten zu. Mehrere Kontaktverbote wurden ausgesprochen. Mehrfach war die Frau in therapeutischer Behandlung. Sie räumte in der Verhandlung die Nachstellungen pauschal ein und beteuerte ihre «Liebe» zu dem Geistlichen.

Die Gutachten von vier Psychologen kommen zu unterschiedlichen Einschätzungen. Drei sehen in dem Verhalten der Frau einen stark krankhaften Wahn in Form eines «Liebeswahns», weshalb deren Steuerungs- und Schuldfähigkeit nicht gegeben sei.

Auch der vierte Gutachter räumte - anders noch als im erstinstanzlichen Verfahren - ein, dass die Steuerungs- und Schuldfähigkeit der Angeklagten eingeschränkt sein könnte. Zudem diagnostizierte er eine Persönlichkeitsstörung der Frau. Überdies widersprach er einem der anderen Gutachter, wonach eine schon vor Jahren begonnene Demenz sich ausgeweitet habe und den Wahn verstärke. Einig sind sich alle Gutachter, dass eine psychiatrische Unterbringung nicht zielführend wäre und damit auszuschließen sei.

Nach Aussagen des 61-jährigen Pfarrers ist es auch seit der erstinstanzlichen Verurteilung regelmäßig und in gleichgebliebener Häufigkeit zu Nachstellungen gekommen. Für ihn gäbe es bei einem Freispruch der Angeklagten keine andere Möglichkeit, als die Stalkerin weiter zu ertragen. Eine etwaige Versetzung durch das zuständige Erzbistum Paderborn komme für ihn nicht infrage. Das würde das Problem nicht lösen, da er sicher sei, dass die Angeklagte im hinterherziehe. Laut Gericht leidet der Geistliche aufgrund der Nachstellungen an Bluthochdruck, zudem habe er nervlich bedingte Darmbeschwerden.

Eine Entscheidung des Landgerichts wird für den zweiten Verhandlungstag am Mittwoch erwartet. Die Staatsanwältin bat am Ende des ersten Tages aufgrund der umfassenden Gutachteraussagen und vor allem der veränderten Auffassung des vierten Psychiaters, ihr Plädoyer später halten zu können. Das Gericht kam der Bitte nach.

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