Oster: Habe neuem Arbeitsrecht «mit Bauchschmerzen» zugestimmt

15. Oktober 2015 in Deutschland


Passauer Bischof hat weiterhin große Bedenken gegen das reformierte Arbeitsrecht der katholischen Kirche: «Ich fürchte, dass sich unter den neuen Bedingungen die 'Selbstsäkularisierung' der kirchlichen Einrichtungen eher noch beschleunigt.»


Passau (kath.net/KNA) Der Passauer Bischof Stefan Oster (Foto) hat weiterhin große Bedenken gegen das reformierte Arbeitsrecht der katholischen Kirche. Seine Zustimmung sei «mit Bauchschmerzen» erfolgt, sagte er der «Passauer Neuen Presse» (Mittwoch). «Ich fürchte, dass sich unter den neuen Bedingungen die 'Selbstsäkularisierung' der kirchlichen Einrichtungen eher noch beschleunigt.»

Am Dienstag hatten die bayerischen Bistümer Eichstätt, Passau und Regensburg mitgeteilt, dass das neue kirchliche Arbeitsrecht auch dort zum Jahreswechsel in Kraft treten werde. Die deutschen Bischöfe hatten am 27. April nach jahrelangen Diskussionen per Mehrheitsbeschluss eine Novelle der Grundordnung des kirchlichen Dienstes verabschiedet und ihre Umsetzung zum 1. August vereinbart.

Betroffen sind bundesweit mehr als 700.000 Arbeitsverhältnisse. Der am gleichen Tag mit großer Mehrheit in Regensburg wiedergewählte deutsche Caritaspräsident Peter Neher äußerte sich gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) «froh und dankbar» über diese Entscheidung gezeigt.

Er habe nicht den Eindruck, dass er sich für seine Entscheidung rechtfertigen müsse, sagte Oster weiter. «Wenn ich den leichteren Weg des 'Einknickens' hätte gehen wollen, dann wäre es einfacher gewesen, gleich zuzustimmen, das hätte mir manche öffentliche Schelte erspart.» Als Begründung dafür, nun die Einheitlichkeit des kirchlichen Arbeitsrechts über die eigenen Bedenken zu stellen, merkte Oster an, er sehe andernfalls «rechtliche Ungereimtheiten größerer Art» auf die bisher ablehnenden Bistümer zukommen.

Die drei bayerischen Bischöfe hatten gegen die Neuordnung gestimmt und sie zunächst, anders als in den übrigen 24 deutschen Diözesen,nicht umgesetzt. Stattdessen kündigten sie an, wegen rechtlicher und praktischer Bedenken Modifikationen zu prüfen. Wie es hieß, wurden die Vorbehalte nicht ausgeräumt. Es überwiege inzwischen aber die Sorge um ein einheitliches kirchliches Arbeitsrecht in Deutschland. Die drei Bischöfe wollen nun Möglichkeiten für einen weiteren Reformprozess mit der Bischofskonferenz ausloten. Nach ihren Vorstellungen sollte sich das kirchliche Arbeitsrecht stärker an einzelnen Institutionen als an Personen orientieren.

Passauer Bischof Stefan Oster: Bistum Passau wird neue Grundordnung zum kirchlichen Arbeitsrecht 2016 umsetzen


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Foto Bischof Oster © Bistum Passau


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