Feinde des Rechts

17. September 2015 in Kommentar


Die Bundespartei „Die Linke“ hat dazu aufgerufen, diesen Marsch durch eine Blockade zu verhindern. Deutlicher können eine Partei und ihre Vorsitzende ihre feindliche Einstellung zum Recht nicht dokumentieren. kath.net-Kommentar von Bernward Büchner


Berlin-Freiburg (kath.net) Wie alljährlich findet am 19. September in Berlin der „Marsch für das Leben“ des Bundesverbandes Lebensrecht statt. Die Bundespartei „Die Linke“ hat dazu aufgerufen, diesen Marsch durch eine Blockade zu verhindern. Die Parteivorsitzende Kipping hat hierzu erklärt, das Grundgesetz schütze nicht die Menschenwürde ungeborener Kinder. Der Linken gehe es darum, das Recht der Frauen zu stärken, frei zu entscheiden, ob sie ein Kind austragen wollen oder nicht. Deutlicher können eine Partei und ihre Vorsitzende ihre feindliche Einstellung zum Recht nicht dokumentieren.

Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht, macht sich nach Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes strafbar, nach Paragraf 111 des Strafgesetzbuchs ebenso, wer öffentlich zu einer Straftat auffordert. Die Blockade eines Demonstrationsmarsches zu seiner Verhinderung ist Anwendung von Gewalt, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht etwa ihrerseits durch die Versammlungsfreiheit gedeckt ist.

Mit unserer Rechtsordnung steht Die Linke offenbar auch auf Kriegsfuß, was den Rechtsschutz ungeborener Kinder betrifft. Das Abtreibungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 ist für diese Partei anscheinend Luft. Danach ist der Staat verpflichtet, auch das ungeborene menschliche Leben zu schützen, kommt diesem bereits Menschenwürde zu und muss die Rechtsordnung die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Im Strafgesetzbuch (Paragraf 219) heißt es zudem, der schwangeren Frau müsse „bewusst sein, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat“. Also hat sie kein Recht, frei zu entscheiden, ob sie ihr Kind austragen will oder nicht. Auch das wird von dieser Partei völlig ignoriert.

Damit steht Die Linke leider nicht allein. Im März hat der Autor an die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig die Anfrage gerichtet, ob sie die inzwischen vielfach vertretene Auffassung teile, dass es ein (Menschen-) Recht auf Abtreibung gebe, und wie sich diese Auffassung gegebenenfalls mit der oben zitierten Feststellung im Strafgesetzbuch vereinbaren lasse. Trotz dreimaliger Erinnerung ist diese Anfrage bisher unbeantwortet geblieben, was darauf schließen lässt, dass die Bundesministerin ein Recht auf Abtreibung dem Grundgesetz zuwider befürwortet. Gerade sie müsste jedoch in der Lage sein, der staatlichen Verpflichtung des Staates nachzukommen, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“ (Bundesverfassungsgericht).

Der Autor ist Vorsitzender Richter am VG a. D. und war von 1985 bis 2013 Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht.

Vgl. dazu auch Wolfgang Bosbach (CDU) im kath.net-Interview: Lebensschützer sollen sich 'erhobenen Hauptes' engagieren!.

Der Marsch für das Leben 2015 findet am 19. September vor dem Bundeskanzleramt in Berlin statt. Weitere Infos: Homepage „Marsch für das Leben“

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