Britisches Parlament weist Entwurf für Sterbehilfegesetz zurück

12. September 2015 in Aktuelles


Ärzte sollten der Eingabe nach Patienten mit einer Lebenserwartung unter 6 Monaten eine tödliche Dosis verabreichen dürfen.


London (kath.net/ KNA)
Das britische Unterhaus hat am Freitag mit Dreiviertelmehrheit einen Gesetzentwurf zur Legalisierung der Suizidbeihilfe zurückgewiesen. Die Eingabe eines einzelnen Abgeordneten sah vor, dass Patienten mit einer Lebenserwartung unter sechs Monaten von einem Arzt eine tödliche Dosis verschrieben bekommen können, um Suizid zu begehen.

Der Initiator, der Labour-Abgeordnete Rob Marris, argumentierte, der derzeit geltenden Gesetzgebung fehle die Ausgewogenheit; sie gehe an den Bedürfnissen von Sterbenskranken, deren Familien und Ärzten vorbei. Es gebe «zu viele Amateur-Suizide und zu viele Leute, die zu Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas gehen».

Die katholische Kirche begrüßte die Ablehnung des Entwurfs. Der Vizevorsitzende der Bischofskonferenz von England und Wales, Erzbischof Peter Smith von Southwark, erklärte, der Entwurf enthalte «schwere Risiken» für das Leben schutzloser Patienten. Es gebe inzwischen «exzellente Möglichkeiten» für die Palliativmedizin. Diese sollten im Fokus der parlamentarischen Debatten stehen.

Die konservative Abgeordnete Fiona Bruce sagte während der Parlamentsdebatte, die Vorlage entbehre derart der Schutzmechanismen für Patienten, dass es «zum Lachen wäre, wenn der Gegenstand nicht so ernst wäre». Das Parlament habe Wehrlose zu schützen und «keine Gesetze zu erlassen, die sie töten». Die konservative Parlamentarierin Caroline Spelman argumentierte, aus einem «Recht zu sterben» könne «schnell eine Pflicht zu sterben werden».

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