CDL fordert verfassungskonformes Verbot der Suizidbeihilfe

27. August 2015 in Deutschland


Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages kritisiert drei von vier Sterbehilfe-Gesetzentwürfen - Den einzigen nicht kritisierten Entwurf (Sensburg/Dörflinger) hatte die CDL von Anfang an unterstützt


Berlin (kath.net/cdl) „Die Christdemokraten für das Leben (CDL) fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, ein uneingeschränktes Verbot der Suizidbeihilfe zu beschließen. Dabei appellieren die Christdemokraten für das Leben (CDL) insbesondere an die bisher noch unentschiedenen und diejenigen Abgeordneten, die zur Zeit noch den Brand-Entwurf unterstützen, in dem aber die tatsächlich bestehenden Gefahren gravierend unterschätzt werden.“ Dies gaben die Christdemokraten für das Leben in einer Pressemeldung bekannt. Sie reagierten damit auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, wonach drei der vier vorgelegten Gesetzesentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland verfassungswidrig sind. Einzig gegen den Gesetzesentwurf Sensburg/Dörflinger erhebt der Wissenschaftliche Dienst keine Einwände, diese wurde auch von Anfang an von der CDL unterstützt.

kath.net dokumentiert die Erklärung der Christdemokraten für das Leben (CDL) in voller Länge:

Zu den jetzt vorliegenden Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu drei Gesetzesentwürfen zur Suizidbeihilfe erklärt erklären die Christdemokraten für das Leben (CDL):
Die auf Veranlassung der Bundestagsabgeordneten Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages durchgeführte rechtliche Überprüfung der Gesetzesentwürfe von Künast u. a., Hintze u. a. und Brand u. a. (Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 155/15 und WD 3 - 3000 - 188/15 in der Anlage) hat ihre Verfassungswidrigkeit bestätigt. Aus den Begründungen ist zu entnehmen, dass das bei den im Parlament zu behandelnden Gesetzesentwürfen nur gegen den Sensburg/Dörflinger-Entwurf, der bekanntlich von CDL unterstützt wird, keine Bedenken bestehen.
In beiden Stellungnahmen wird ausdrücklich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für ein gesetzliches Verbot der Suizidbeihilfe bejaht. Damit entfällt die wiederholt vorgebrachte Einwendung, eine Beihilfetat könne nicht isoliert unter Strafe gestellt werden.

Es wird ausführlich unter Bezugnahme auf verschiedene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auf die Pflicht des Staates hingewiesen, "sich dort schützend und fördernd vor das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu stellen und sie vor Eingriffen von seiten Dritter zu bewahren, wo die Grundrechtsberechtigten selbst nicht (mehr) dazu in der Lage sind."

Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Bedenken genügt der Brand-Entwurf dieser Vorgabe nicht, wenn er nur die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellen, im übrigen aber Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen, z.B. Ärzte, ausdrücklich von einer Bestrafung ausnehmen will.

Die gesellschaftliche Situation hat sich aufgrund Grund der sozio-ökonomischen Entwicklung in der Bundesrepublik, insbesondere der Lockerung des Familienverbandes, der zunehmend spürbar werdenden Überalterung der Gesellschaft und der steigenden Kosten im Gesundheitswesen dramatisch verändert. Bereits heute fühlen sich kranke, alte und schwache Menschen einem wachsenden Erwartungsdruck ausgesetzt, der sie veranlassen könnte, die Möglichkeit einer Beihilfe zum Suizid in Anspruch zu nehmen. Dem muss durch eine klare Regelung Einhalt geboten werden.

Die Alternative, es bei der derzeitigen Gesetzeslage zu belassen, die jede Beihilfe zum Selbstmord privat und unkontrolliert straffrei zulässt, und auf eine gesetzliche Regelung zu verzichten, besteht somit nicht.

Schon aus Gründen der Gefahrenabwehr ist es notwendig, eine gesetzliche Regelung zu treffen, die ausnahmslos alle schwachen und kranken, suizidgefährdeten und damit weitgehend wehrlosen Menschen umfassend schützt. Das sieht alleine der Gesetzentwurf von Sensburg/Dörflinger vor.

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) fordern deshalb die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, ein uneingeschränktes Verbot der Suizidbeihilfe zu beschließen. Dabei appellieren die Christdemokraten für das Leben (CDL) insbesondere an die bisher noch unentschiedenen und diejenigen Abgeordneten, die zur Zeit noch den Brand-Entwurf unterstützen, in dem aber die tatsächlich bestehenden Gefahren gravierend unterschätzt werden.

Bei nochmaliger sorgfältiger Prüfung aufgrund der jetzt vorliegenden Erklärungen werden sie feststellen, dass ihrem Anliegen, suizidgefährdete Menschen zu schützen, am besten gedient wird, wenn sie Gesetzentwurf von Sensburg, Dörflinger u. a. im Parlament zum Erfolg verhelfen.

Diese Postkarte schickte die CDL im Juni an sämtliche Abgeordneten



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