'Ein bisschen Schutz bei der Sterbehilfe reicht nicht'

28. August 2015 in Deutschland


KKV-Vorsitzender Wehner: Lebenserhaltende Therapie und Tod dürfen nie als gleichwertige Alternativen gesehen werden


Essen (kath.net/kkv) „Lebensschutz kann es nicht nur ein bisschen geben. Deshalb kann es auch nicht nur ein bisschen Schutz bei der Sterbehilfe geben.“ Mit diesen Worten begrüßt der KKV-Bundesvorsitzende Bernd-M. Wehner, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, das jetzt erstellte Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, der drei der vier Gesetzentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe als verfassungswidrig einstuft. Zu Recht hätten die Bundestagsjuristen festgestellt, dass nur der Gesetzentwurf von Dörflinger/Sensburg/Hüppe als verfassungskonform anzusehen sei, da nur dieser die Anstiftung und Beihilfe zu einem Selbstmord eindeutig verbiete. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat der KKV-Bundesverband diesen Gesetzentwurf von Anfang an unterstützt.

„Schon eine Ausnahmeregelung für den durch Angehörige und Ärzte assistierten Suizid würde für das Lebensende einen völlig neuartigen Erwartungs- und Entscheidungshorizont eröffnen. Wenn lebenserhaltende Therapie und Tod als gleichwertige Alternativen gesehen werden, wird der Patient, der sich für die Lebenserhaltung entscheidet, den Angehörigen und der Gesellschaft gegenüber dafür begründungspflichtig“, so Wehner weiter. Im Übrigen hätten die Verfassungsrechtler zu Recht bei dem Gesetzentwurf um die Abgeordnetengruppe Brand/Griese darauf hingewiesen, dass nicht klar sei, wie man zwischen einer verbotenen geschäftsmäßigen Suzidhilfe mit Wiederholungsabsicht und einer erlaubten Sterbehilfe im Einzelfall aus selbstlosen Motiven unterscheiden solle.

Der Wunsch weiterzuleben, darf nicht rechenschaftspflichtig werden

„Der KKV warnt deshalb erneut und mit allem Nachdruck davor, den assistierten Suizid zu legalisieren“, so der KKV-Bundesvorsitzende. Wenn im Falle eines angeblich unerträglichen Leidens der Tod auf Rezept ermöglicht werde, werde auch dem sozialen Druck die Bahn geebnet. Der ehemalige Bundespräsident Johannes Rau habe es bereits in seiner Berliner Rede im Jahre 2001 auf den Punkt gebracht, wenn er sagte: „Wo das Weiterleben nur eine von zwei legalen Optionen ist, wird jeder rechenschaftspflichtig, der anderen die Last seines Weiterlebens aufbürdet.“ Es entstehe ein psychischer Druck, den medizinischen, pflegerischen und finanziellen Aufwand zu vermeiden und sich dem Trend des sozialverträglichen Frühablebens anzuschließen. „Wer will noch am Leben bleiben, wenn er spürt, dass sein Weiterleben den Angehörigen eine große Last bedeutet?“, gibt Wehner deshalb zu Bedenken.

Eine aktive Sterbehilfe widerspreche im Übrigen nicht nur dem christlichen Menschenbild, sie sei auch ein weiterer Schritt auf dem Weg, menschliches Leben der Beliebigkeit anheim zu stellen, so der KKV weiter. Abgesehen davon, dass damit der Willkür Tür und Tor geöffnet würde, zeigten solche Überlegungen, wohin eine Gesellschaft gerate, wenn sie sich anmaße, Herr über Leben und Tod zu sein und damit immer mehr Gott aus dem Spiel lasse. In Würde sterben, könne deshalb nie bedeuten, dass man sich selbst umbringe.

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