Homosexuelle Leiterin eines Caritas-Horts darf weitermachen

31. Juli 2015 in Deutschland


Direktor des Münchner Diözesan-Caritasverbands zeigte sich erleichtert. Die Hortleiterin sei ihrem Arbeitgeber gegenüber stets loyal gewesen und habe keinen Anlass für ein irgendwie geartetes Ärgernis gegeben.


Holzkirchen/München (kath.net/KNA) Vertragsauflösung hinfällig: Die lesbische Leiterin eines Caritas-Schülerhorts im oberbayerischen Holzkirchen bleibt auf ihrem Posten. Wie der Direktor des Münchner Diözesan-Caritasverbands, Hans Lindenberger, am Mittwoch auf Anfrage mitteilte, wird die Frau nach einem schon länger geplanten Urlaub am 1. Dezember auf ihre Leitungsposition zurückkehren. Für eine zwischenzeitlich vereinbarte Trennung sei die Rechtsgrundlage entfallen.

Im April hatten sich beide Seiten auf eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Juli verständigt, nachdem die Erzieherin angekündigt hatte, eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit ihrer Freundin eingehen zu wollen. Nach dem damals geltenden katholischen Arbeitsrecht erschien der Caritas eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich. Der Fall war bei den betroffenen Eltern und den Landtagsgrünen auf massive Kritik gestoßen.

Zum 1. August tritt im Erzbistum München und Freising wie in den meisten anderen Diözesen auch ein von den deutschen Bischöfen mit großer Mehrheit beschlossenes reformiertes Arbeitsrecht in Kraft. Demnach sind eingetragene Lebenspartnerschaften nicht mehr als solche unvereinbar mit Leitungsfunktionen in katholischen Einrichtungen.

Prälat Lindenberger zeigte sich erleichtert über die Fortsetzung des nie beendeten Beschäftigungsverhältnisses. Die Hortleiterin sei ihrem Arbeitgeber gegenüber stets loyal gewesen und habe keinen Anlass für ein irgendwie geartetes Ärgernis gegeben. Nur in einem solchen Fall wäre nach der neuen Grundordnung noch eine Kündigung möglich. Zugleich verwies er auf die geringe Zahl solcher Fälle, von denen er in zwölf Jahren bisher nur zwei erlebt habe.

Der Sprecher des Erzbistums München und Freising, Bernhard Kellner, erklärte dazu, das neue Arbeitsrecht werde in der Erzdiözese zum 1. August umgesetzt. Auch künftig werde jeder Einzelfall geprüft, weil es keinen Kündigungsautomatismus gebe.

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