Emeritierter Verfassungsrichter Di Fabio ist gegen die „Homo-Ehe“

26. Juli 2015 in Deutschland


Unterscheidung von Ehe und Homo-Partnerschaften ist keine Diskriminierung


Düsseldorf/Bonn (kath.net/idea) Der frühere Bundesverfassungsrichter Prof. Udo Di Fabio (Bonn) hat sich gegen die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe ausgesprochen. Er rät Karlsruhe davon ab, eine Entscheidung zugunsten der sogenannten „Homo-Ehe“ zu treffen. Der Staatsrechtslehrer sagte der Tageszeitung „Rheinische Post“ (Ausgabe vom 25. Juli), man solle nicht jede Unterscheidung – etwa die zwischen der Ehe von Mann und Frau und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften – unter Diskriminierungsverdacht stellen: „Bestimmte Unterscheidungen, etwa die zwischen Staatsbürgern und Ausländern, sind notwendig, sonst kann ein Staat nicht funktionieren.“

Er verstehe zwar die Forderung von Homosexuellen nach Anerkennung der „Ehe“ unter Gleichgeschlechtlichen; die Frage sei jedoch, ob jede Forderung institutionell ausgereizt werden müsse.

Di Fabio: „Das Grundgesetz prämiert Gemeinschaften wie die Ehe oder auch Gewerkschaften, Kirchen oder politische Parteien, weil sie wichtig sind für die Gesellschaft.“ Der Katholik ist auch Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirates der EKD für das 500-jährige Reformationsjubiläum 2017.

Foto di Fabio (c) www.bundesverfassungsgericht.de


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