Eltern des Koma-Patienten Lambert drohen Krankenhaus mit Klage

17. Juli 2015 in Chronik


Die behandelnde Ärztin sei «nicht unparteiisch» und müsse deshalb ausgewechselt werden, sagten die Eltern, nach ihrer Ansicht erhalte ihr Sohn zudem nicht mehr die notwendige Therapie; die Ärzte kümmerten sich nicht zureichend um Lambert


Reims (kath.net/KNA) Die Eltern des französischen Koma-Patienten Vincent Lambert drohen dem Krankenhaus mit einer Strafanzeige wegen Pflichtverletzung. Die behandelnde Ärztin Daniela Simon sei «nicht unparteiisch» und müsse deshalb ausgewechselt werden, sagten die Eltern nach Berichten der französischen katholischen Tageszeitung «La Croix» (Donnerstag). Nach ihrer Ansicht erhalte ihr Sohn zudem nicht mehr die notwendige Therapie; die Ärzte kümmerten sich nicht zureichend um Lambert.

Der Fall Lambert hatte in Frankreich eine Debatte über eine neue rechtliche Regelung der Sterbehilfe entfacht. Der Mann liegt seit einem Motorradunfall 2008 im Koma. Die Ehefrau Lamberts, ein Großteil seiner Geschwister und seine Ärzte haben sich gegen lebensverlängernde Maßnahmen ausgesprochen. Die Eltern dagegen wollen ihren Sohn weiter künstlich ernähren und damit am Leben erhalten.

Am Mittwoch war in Reims die Familie Lamberts im Krankenhaus zu einem Schlichtungsgespräch zusammengekommen. Man wolle vor weiteren Maßnahmen «mit Blick auf das Ende der Behandlung» Rücksprache mit allen Parteien halten, hieß es im Vorfeld. Nun teilte die Klinik mit, dass derzeit noch Beratungen stattfänden. Sobald eine medizinische Entscheidung getroffen sei, werde man die Familie informieren.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hatte Anfang Juni zugunsten der Ehefrau entschieden und damit die Erlaubnis passiver Sterbehilfe durch französische Gerichte bestätigt. Nach dem sogenannten Leonetti-Gesetz von 2005 ist es Ärzten überlassen, die lebenserhaltende Maßnahmen abzubrechen, wenn sich der Patient nicht mehr selbst mitteilen kann. Die Anwälte der Eltern von Lambert kündigten an, erneut in Frankreich vor Gericht ziehen zu wollen. Der Menschenrechtsgerichtshof hatte das Gesuch einer erneuten Überprüfung des Falls unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen bei dem Patienten abgelehnt.

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