Sterbehilfe: Familienbund plädiert für Sensburg/Dörflinger-Entwurf

2. Juli 2015 in Deutschland


Familienbund der Katholiken/Augsburg lehnt jede Form der Beihilfe zum Suizid ab. Verband fordert klares Bekenntnis des Deutschen Bundestages zur staatlichen Schutzpflicht für die unveräußerliche Würde des Menschen.


Augsburg (kath.net/pm) Der Familienbund der Katholiken im Bistum Augsburg lehnt jede Form der Beihilfe zum Suizid ab. Im Vorfeld der Beratungen des Deutschen Bundestages über eine Neuregelung der Suizidbeihilfe fordert der Verband ein klares Bekenntnis des Parlaments zur staatlichen Schutzpflicht für die unveräußerliche Würde des Menschen.

Pavel Jerabek, Vorsitzender des Familienbundes im Bistum Augsburg, erklärt: »Nur durch ein Gesetz, das für alle gleichermaßen gilt und nicht bestimmte Personenkreise wie Ärzte oder Angehörige ausnimmt, lässt sich einem Trend der Normalisierung der Suizidbeihilfe entgegenwirken.«

Ausnahmen für Ärzte und Angehörige würden es erleichtern, jemanden zur Selbsttötung anzustiften. Schon jetzt meinen alte, kranke und behinderte Menschen, sie müssten ihr Dasein in einer Leistungsgesellschaft rechtfertigen, weil sie niemandem zur Last fallen möchten. Im Übrigen ist die Grenze zwischen der Beihilfe zum Suizid und der Tötung auf Verlangen fließend.

Der Familienbund weist darauf hin, dass nach Erkenntnissen von Medizinern die Bitte um Beihilfe zum Suizid in den allermeisten Fällen nicht auf einer autonomen, frei verantwortlichen und selbstbewussten Entscheidung für den eigenen Tod gründe, sondern Ausdruck einer momentanen tiefen Verzweiflung oder von Angst sei – Angst vor großen Schmerzen, vor dem Pflegefall und vor dem Alleinsein.

In diesem Zusammenhang bekräftigt der Familienbund seine Forderung nach bestmöglicher Versorgung kranker Menschen am Lebensende und einem Ausbau der Palliativmedizin. In einer humanen Gesellschaft muss es ein wichtiges Anliegen sein, dass Menschen am Lebensende gut versorgt und begleitet in Würde sterben können.

»Es geht darum, Menschen bestmöglich zu ver-sorgen, und nicht sie zu ent-sorgen.«

Bislang war die Beihilfe zum Suizid nicht geregelt, im Rechtsempfinden der allermeisten Menschen galt sie aber als strafbar (93 Prozent bei einer Befragung von Infratest dimap 2011). Dieses Rechtsempfinden gilt es zu schützen.

Pavel Jerabek: »Diesen umfassenden Schutz vermag der Entwurf der Abgeordneten Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger am besten zu gewährleisten.«

Passive Sterbehilfe, also die Beendigung oder der Verzicht auf eine vom Patienten nicht mehr gewünschte Therapie, wäre von einem Verbot der Suizidbeihilfe nicht betroffen und selbstverständlich weiterhin zulässig. Bei dem Gesetz geht es auch nicht um eine moralische Bewertung des Suizids.

Info: Der Familienbund der Katholiken ist ein parteipolitisch unabhängiger, konfessioneller Familienverband. Er setzt sich für die Stärkung und Förderung von Rechten und Rahmenbedingungen für Familien auf nationaler und internationaler Ebene ein. Er ist Ansprechpartner und Lobby für alle Familien und engagiert sich in der Vertretung und Koordinierung familienbezogener Anliegen in Kirche, Staat, Gesellschaft und Politik. Der Familienbund ist auf allen politischen Ebenen sowie innerkirchlich für Familien aktiv.

P.Gegnung mit Christiane Lambrecht im Interview mit Peter Winnemöller über Sterbehilfe und assistierten Suizid.



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