Wiederzulassung von Kirchensteuer-Sündern zum Sakramentenempfang?

19. Juni 2015 in Kommentar


Man muss doch barmherzig sein. Das wird allenthalben gefordert. Gerade auch von deutschen Bischöfen. Und wie ist das mit der Barmherzigkeit bei Kirchensteuer-Sündern? kath.net-Kommentar von Peter Winnemöller


Geseke (kath.net) Man muss doch barmherzig sein. Das wird allenthalben gefordert. Es ist an der Zeit, endlich einen Schlussstrich unter die unbarmherzige Praxis zu ziehen, ansonsten unbescholtene Katholikinnen und Katholiken, die sich der Zahlung von Kirchensteuer verschließen, die Sakramente zu verweigern.

De Facto kommt diese Praxis einer Exkommunikation gleich. Wer in Deutschland aus der Körperschaft öffentlichen Rechts austritt, anathema sit. Niemand, ganz gleich welche verurteilten Häresien oder kruden These jemand auch öffentlich verträte, würde mit einer solchen Nachhaltigkeit aus der Sakramentengemeinschaft der Kirche ausgeschlossen werden.

Natürlich ist es keine Frage, dass die Gläubigen gehalten sind, ihren Beitrag zum Erhalt der Kirche zu leisten. Der Canon 222 §1 verpflichtet alle Gläubigen „für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für den Gottesdienst, die Werke des Apostolats und der Caritas sowie für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden notwendig sind.“ In Deutschland regelt diese die einschlägige Gesetzgebung zur Kirchensteuer. Gestützt wird diese Regelung zusätzlich durch völkerrechtliche Verträge (i.e. Konkordate zwischen dem Heiligen Stuhl und den Bundesländern).

Niemand wird ernsthaft bestreiten wollen, dass die Kirche Geldmittel zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigt. Allerdings wird man sich schwertun, zu bestreiten, dass Kirchensteuermittel in Deutschland auch gegen die Interessen der Kirche eingesetzt werden. Überall dort, wo ganz offen Irrtümer unter katholischer Flagge verbreitet werden, sind Kirchensteuermittel ganz klar fehlverwendet. Es wird nicht immer offensichtlich. So manches verbirgt sich unter katholischem Deckmantel und wird von der interessierten Öffentlichkeit als „Öffnung der Kirche“ wahrgenommen. Im Kern verbirgt sich dahinter ein Abschied von der katholischen Lehre insgesamt, wenn z.B. ein katholischer Jugendverband feststellt: „Für junge Katholikinnen und Katholiken auch in Ludwigsburg ist die Berufung auf Heilige Schrift, Offenbarung und Tradition nicht mehr ausreichend“. (Nachzulesen auf der Facebookseite des Katholisches Jugendreferates und BDKJ Dekanatsstelle Ludwigsburg.) Hier verbreitet ein Mitarbeiter der Kirche, der aus Kirchensteuermitteln seinen Lohn erhält, dramatische Irrtümer. Das für sich genommen wäre nicht das Problem, gäbe es eine angemessene correctio. Fehler machen kann jeder, irren kann jeder und es ist das Recht junger Menschen übers Ziel zu schießen. Doch es bleibt unwidersprochen, es kommt keine Korrektur. Wer wollte es einem Katholiken verübeln, solches nicht weiter finanzieren zu wollen?

Der Austritt aus der Kirchensteuerzahlergemeinschaft zieht drakonische Strafen nach sich. Noch immer gibt es keine letztverbindliche Entscheidung darüber, ob ein Katholik, der die Kirchensteuer nicht mehr zahlen will, aber ein Glaubensbekenntnis ablegt und seine Bereitschaft glaubhaft versichert, seinen Pflichten aus can. 222 §1 CIC anderweitig nachkommen zu wollen, in der sakramentalen Gemeinschaft der Kirche verbleiben kann oder nicht. Das Verfahren des Kirchenrechtlers Helmut Zapp mag von staatlicher Seite entschieden sein. Das letzte Urteil der Kirche dazu fehlt noch. Die derzeit gültige Regelung des deutschen Partikularrechts wird von Kirchenrechtlern zumindest kritisch gesehen.

Dabei handelt die Kirche in Deutschland völlig ohne Not so hart. Obwohl auch im vergangenen Jahr wieder zwei Rekorde gebrochen worden sein dürften, in Sachen Kirchensteuer versteht man keinen Spaß. Die Kirchensteuereinnahmen der katholischen Bistümer in Deutschland dürften im Jahr 2014 die 5,5 Mrd.- Grenze überschritten haben. Gleichzeitig werden allerdings auch die Austrittszahlen ein Rekordniveau erreicht haben.

Leiden die Bistümer unter Geldnot, dass sie so rigide und unbarmherzig reagieren? Nein, ganz im Gegenteil. Die Austrittszahlen machen sich bei den Einnahmen nicht bemerkbar. Die Einnahmen steigen. Es sind also offensichtlich nicht die einkommensstarken Bevölkerungsgruppen, die der Kirche den Rücken kehren. So trifft die Exkommunikation der Kirchensteuerverweigernden auch noch die Armen im Land, die ohnehin kaum oder keine Kirchensteuer gezahlt hätten. Wenn es in der Sache auch ohne Bedeutung sein mag, ist dies dennoch ein Treppenwitz dieser Geschichte.

Die Dramatik der Kirchensteuerfrage wird nun umso deutlicher, vergleicht man die Argumentation, mit der eine Zulassung von wiederverheiratet Geschiedenen zur Kommunion angestrebt wird. Auf der einen Seite geht es um den dauerhaften Bruch eines gültigen Sakramentes. Wer bei gültiger Ehe nach Trennung vom Ehepartner in einer neuen Beziehung lebt, bricht fortgesetzt die Ehe. Wer hingegen unter glaubhaft gemachtem Festhalten am Glauben der Kirche die real gegebene Finanzierung der Kirche, hier besonders unter Berufung auf unzweifelhafte Fehlverwendung vom Geldmitteln, nicht mehr mit tragen will, bricht keinen sakramentalen Bund. Er bleibt seiner Taufe ungebrochen treu. Keine Frage, wer als Apostat aus der Kirche austritt und den Glaubensabfall offen erklärt, zieht sich natürlich auf Grund seiner Apostasie die Exkommunikation als Tatstrafe zu. In allen anderen Fällen wäre eine Einzeluntersuchung unter der Bedingung der Barmherzigkeit dringend erforderlich.

Eine Klärung dieser Frage und womöglich eine Reform der Kirchenfinanzierung erscheinen dringend nötig. Scheut in Fragen der Pastoral mit wortreichen Konzepten und Zukunftsplanungen nicht, die Praxis an die sterbende Volkskirche anzugleichen, so verbleibt man bei der Finanzierung nur zu gerne bei der alten Form. Der Grund ist offensichtlich, da ja Kirchenaustritte keinen Einfluss auf die Einnahmen haben. Dieses Phänomen wird durchaus öffentlich hinterfragt werden, darauf kann man warten. Der Grund liegt allerdings auf der Hand. Gerade im bürgerlichen Mittelstand, wo man einkommensstark und zahlungskräftig ist, legt man Wert auf den katholischen Kindergarten, die katholische Schule, das katholische Altenheim und den katholischen Friedhof. Der Besuch des Pfarrers bei der bettlägrigen Oma wird gern genommen. Die Erstkommunion ist ein beliebtes Fest. Da tritt man nicht aus, da entledigt man sich der finanziellen Verpflichtung, nimmt die Dienstleistung mit und lässt den lieben Gott sprichwörtlich einen guten Mann sein.

Mag die Kirchensteuer nach der Säkularisation und später mit der starken Volkskirche zu Anfang des letzten Jahrhunderts eine wirklich gute Idee gewesen sein. Heute hat sich das geändert. Die Kirchensteuer macht die Kirche in unserem Land und in unserer Zeit finanzstark, unbarmherzig und glaubensschwach. Es ist Zeit für einen Paradigmenwechsel.

Foto Peter Winnemöller



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