Bischöfe wollen mehrheitlich ein liberaleres kirchliches Arbeitsrecht

28. April 2015 in Deutschland


Mehr als zwei Drittel der 27 Bischöfe haben bei Vollversammlung des „Verbandes der Diözesen Deutschlands“ für Änderungen der kirchlichen Grundordnung gestimmt – Die Entscheidungen der Bischöfe wurden nicht im Einzelnen namentlich bekanntgegeben.


Würzburg/Bonn (kath.net/KNA/DBK/red) Die katholischen Bischöfe in Deutschland wollen mehrheitlich ein liberaleres kirchliches Arbeitsrecht. Mehr als zwei Drittel der 27 Bischöfe hätten im Rahmen der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) in Würzburg für Änderungen der kirchlichen Grundordnung gestimmt, teilte die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn am Montagabend auf ihrer Homepage mit. Einzelheiten wurden nicht erklärt. In den kommenden Tagen sollten noch einige Änderungsanträge, sogenannte Modi, in den Text eingearbeitet werden, heißt es in der Mitteilung. Das Dokument werde in den kommenden Tagen veröffentlicht.

Die Bischöfe beraten schon seit Jahren über eine Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts, das sich vom Betriebsverfassungsgesetz deutlich unterscheidet. Bislang wird von Kirchenmitarbeitern eine Übereinstimmung mit den kirchlichen Glaubens- und Moralvorstellungen auch im Privatleben erwartet. Ein Verstoß gegen diese Loyalitätspflichten - etwa Kirchenaustritt, zweite Zivilehe nach Scheidung oder homosexuelle Lebensgemeinschaft - kann im Einzelfall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen.

2012 setzte die Bischofskonferenz eine Arbeitsgruppe ein, die Reform-Vorschläge entwickelte. Die Bischöfe diskutieren unter anderem darüber, wie eine Abstufung der Loyalitätspflichten je nach Nähe zum kirchlichen Verkündigungsauftrag gestaltet werden kann. Die katholische Kirche ist mit mehr als 700.000 hauptamtlichen Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Rund 590.000 von ihnen sind bei einem Unternehmen der Caritas tätig, also in Beratungsdiensten, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten oder kirchlichen Krankenhäusern.

Der britische Journalist und Kirchenkenner Edward Pentin hatte erst vor wenigen Tagen die Sorge geäußert, dass die Deutsche Bischofskonferenz möglicherweise Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht fördern werde, um dadurch Änderungen der katholischen Lehre bezüglich Wiederverheirateten und Homosexuellen voranzutreiben.
kath.net hat berichtet.

kath.net dokumentiert die Erklärung des Pressesprechers der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, zur Entscheidung zur „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ im Wortlaut:

Zu den heutigen Beratungen der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) betreffend einer Novelle der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ erklärt der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp:

„Zu einer Novelle der ‚Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse‘ ist heute eine Entscheidung mit über Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) gefallen. Jetzt werden noch einige Modi in den Text eingearbeitet. Das Dokument wird in den nächsten Tagen veröffentlicht.“


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