Kündigung von Pornodarstellerin durch die Diakonie ist rechtens

23. April 2015 in Deutschland


Die 38-Jährige war Erzieherin in einer evangelischen Einrichtung in Mittelfranken Neuendettelsau/München


Neuendettelsau/München (kath.net/idea) Die Kündigung einer Diakoniemitarbeiterin wegen der Mitwirkung an Pornofilmen ist rechtmäßig. Zu diesem Urteil kam das Landesarbeitsgericht München am 21. April. Geklagt hatte eine 38-jährige Erzieherin, die in einer Wohngruppe für Behinderte der Diakonie Neuendettelsau (Mittelfranken) arbeitete. Sie war im Mai 2014 fristlos entlassen worden, als bekannt wurde, dass sie unter dem Pseudonym „Julia Pink“ nebenberuflich als Pornodarstellerin tätig ist und ihre Filme im Internet veröffentlicht. Dies lasse sich nicht mit dem Selbstverständnis der Diakonie vereinbaren, begründete ihr Arbeitgeber die Kündigung.

Außergerichtliche Einigung scheiterte

Bereits am 22. Oktober hatte das Arbeitsgericht Augsburg die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung festgestellt. Eine fristlose Entlassung hielt allerdings weder das Gericht in Augsburg noch das Landesarbeitsgericht für angemessen. Das Arbeitsverhältnis der Erzieherin mit der Diakonie bestand seit über 15 Jahren. In der Zeit hatte es offenbar nie Grund zur Klage gegen die Frau gegeben. Eine außergerichtliche Einigung war zwischen den Parteien wiederholt gescheitert. Eine Berufung gegen das Urteil ist nicht möglich.

Die Diakonie ist der Wohlfahrtsverband der Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), weitere Träger sind einige Freikirchen sowie die Altkatholiken.


© 2015 www.kath.net