Argentiniens Piusbrüder bekommen Status als juristische Person

14. April 2015 in Chronik


Nachfolger des heutigen Papstes als Erzbischof von Buenos Aires hat die Piusbrüder als eine Vereinigung diözesanen Rechts anerkannt. Entscheidung mit Papst Franziskus abgestimmt


Buenos Aires (kath.net/KNA) Die von Rom getrennte Priesterbruderschaft Pius X. (Piusbrüder) erhält in Argentinien den Status einer juristischen Person zuerkannt. Wie der katholische Pressedienst Aciprensa (Montag Ortszeit) berichtet, gaben die staatlichen Behörden damit einem Antrag von Kardinal Aurelio Poli statt. Der Nachfolger des heutigen Papstes Franziskus als Erzbischof von Buenos Aires habe die Piusbrüder als eine Vereinigung diözesanen Rechts anerkannt und beim Sekretariat für religiöse Angelegenheiten der argentinischen Regierung eine entsprechende staatliche Registrierung beantragt.

Die Piusbrüder selbst erklärten über ihr Portal DICI, auch wenn der Kardinal die Maßnahme zweifellos mit dem Papst abgestimmt habe, handele es sich «ausschließlich um einen Verwaltungsakt im spezifischen Kontext der Republik Argentinien». Er habe keine kirchenrechtlichen oder kirchendisziplinarischen Auswirkungen für die Gesamtkirche.

Die Piusbrüder unterhalten im argentinischen La Reja in der Hauptstadtregion Buenos Aires ein gut laufendes Priesterseminar. Esstand bis 2009 unter der Leitung des traditionalistischen Bischofs Richard Williamson (75). Als bekanntwurde, dass dieser in einem Interview den Holocaust geleugnet hatte, und damit weltweite Proteste auslöste, drohten ihm die staatlichen Behörden mit Ausweisung; er setzte sich in seine britische Heimat ab. Später schloss ihn die Piusbruderschaft aus ihren Reihen aus.

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