Indiana erlaubt Dienstleistungsverweigerung aus Gewissensgründen

26. März 2015 in Aktuelles


Keine Hochzeitstorten einer christlichen Bäckerei mehr an gleichgeschlechtliche Paare.


Washington (kath.net/ KNA)
Der Bundesstaat Indiana hat ein Gesetz beschlossen, das es erlaubt, Dienstleistungen aus religiösen Gründen zu verweigern. Medienberichten zufolge unterzeichnete der republikanische Gouverneur von Indiana, Mike Pence, am Donnerstag (Ortszeit) den «Religious Freedom Restoration Act».

Künftig können sich demnach etwa Bäckereien weigern, Hochzeitstorten an gleichgeschlechtliche Paare zu liefern. Die katholische Kirche in Indiana unterstützt das Gesetz, das in ähnlicher Form auch in anderen Bundesstaaten gilt. Die Demokraten hatten im Parlament gegen das Gesetz gestimmt.

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