Papst: Beichte darf kein «unangenehmes Verhör» sein

12. März 2015 in Spirituelles


Franziskus: Wer die Beichte abnehme, müsse sich stets fragen, ob er selbst auch zu einer solchen Umkehr bereit sei, wie derjenige, der bei ihm um die Vergebung seiner Sünden bitte.


Vatikanstadt (kath.net/KNA) Eine Beichte darf nach den Worten von Papst Franziskus weder «Folter» noch «unangenehmes Verhör» sein. Es müsse sich um eine «befreiende und menschliche Begegnung» handeln, forderte er am Donnerstag im Vatikan. Ebenso sollten eine Beichte und alle anderen Bußakte zur Barmherzigkeit erziehen. Dazu gehöre auch das Bemühen, die begangenen Sünden, so weit wie möglich, wieder gutzumachen, so Franziskus. Zugleich bekräftigte der Papst, dass es keine Sünde gebe, die nicht verziehen werden könne. Nur wer sich der göttlichen Barmherzigkeit entziehe, könne keine Vergebung erhalten.

Der Papst rief Beichtväter dazu auf, die Beichte nicht als einseitiges Geschehen zu begreifen, in dem nur der Priester der Gebende ist. Sie könnten viel von der Umkehr und der Buße lernen, deren Zeuge sie im Beichtstuhl würden, erklärte er. Wer die Beichte abnehme, müsse sich stets fragen, ob er selbst auch zu einer solchen Umkehr bereit sei, wie derjenige, der bei ihm um die Vergebung seiner Sünden bitte.

Weiter ermahnte Franziskus die Beichtväter dazu, sich stets vor Augen zu halten, dass niemand aufgrund eigener Verdienste auf seinem Platz sei. Sie versähen ihre Aufgabe letztlich nicht wegen ihrer theologischen und rechtlichen Kompetenzen oder ihrer psychologischen Merkmale, so Franziskus. «Wir alle sind Diener der Barmherzigkeit dank der Barmherzigkeit Gottes». Diesen Blick auf die Dinge, der demütig und barmherzig mache, dürften sie nie verlieren.

Franziskus äußerte sich vor rund 400 Teilnehmern einer Konferenz der Apostolischen Pönitentiarie. Dieser vatikanische Gerichtshof ist unter anderem für die Beichte und für Ablässe zuständig.

Antwort des Wiener Kardinals Schönborn auf die Frage: ´Wie oft gehen Sie beichten?´


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