Erzbistum Freiburg: Gottesdienst für wiederverheiratete Geschiedene

20. Februar 2015 in Deutschland


Verantwortlicher Knöller: „Wir bieten ja nicht an, was nicht erlaubt ist. Wenn ich es etwas salopp formulieren darf: Das ist alles gut katholisch“ - UPDATE: Stellungnahme des Erzbistums auf kath.net-Anfrage


Freiburg (kath.net) Immerhin ein dreiviertel Jahr haben die Kreise jener Geistlichen und Hauptamtlichen des Erzbistums Freiburg, die auch in der kirchlichen Lehre und Praxis auf den sogenannten „Fortschritt“ drängen, ihrem neuen Erzbischof zumindest in der Öffentlichkeit eine Schonfrist gewährt. Damit ist jetzt offenbar Schluss: Das Dekanat Neustadt will Gottesdienste für Menschen anbieten, die nach einer zivilrechtlichen Scheidung in einer neuen Beziehung leben. Der ständige Diakon und Pastoralreferent Thilo Knöller sagt dazu: „Seelsorger im Hochschwarzwald werden immer wieder von Menschen angesprochen, die sich Gottes Segen auch für ihre neue Beziehung wünschen und sich in der neuen Lebenssituation in der Kirche aufgenommen fühlen wollen“, zitierte die „Badische Zeitung“. Damit spricht er offen aus, um was es geht: „Gottes Segen“ für Geschiedene in einer „neuen Beziehung“. „Wir wollen mit unseren Gottesdiensten schon ein Zeichen setzen. Wir wollen den Menschen in schwierigen Situationen zeigen, dass wir als Kirche für sie da sind“, stellte Knöller nach Angaben der BZ weiter fest. Dabei gehe es darum zu zeigen, dass die Kirche die Menschen und ihre Sorgen wahrnehme. Knöller hält es für möglich, dass es für diese Gottesdienste Gegenwind gibt. Seine Einschätzung: „Wir bieten ja nicht an, was nicht erlaubt ist. Wenn ich es etwas salopp formulieren darf: Das ist alles gut katholisch.“ Doch sei ihm bewusst, dass es innerhalb der Kirche zu diesem Thema unterschiedliche Sichtweisen gebe.

Bisher sind „drei Gottesdienste für Menschen in Trennung und Scheidung und für alle die ihnen nahestehen geplant“, berichtete die „Badische Zeitung“. Ob diese „Gottesdienste“ Messfeiern sind und/oder mit Einzelpaarsegnung verbunden werden, bleibt offen. Der Gottesdienst in Neustadt wird von Pfarrer Michael Knaus (Hinterzarten) zusammen mit Gemeindereferentin Regina Dreher (Eisenbach) geleitet. Die beiden anderen Gottesdienste sind in der Feldbergkirche und in der katholischen Kirche Stegen angesetzt.

Diakon Knöller, der in dieser Angelegenheit zumindest im Zeitungsbericht als federführend erscheint, ist Diplom-Theologe und Pastoralreferent. Erst vor einem Vierteljahr wurde er von Erzbischof Burger zum Diakon geweiht.

Der Einsatz für eine wie auch immer geartete Öffnung der Kirche für wiederverheiratete Geschiedene hat im Erzbistum Freiburg Tradition. So hatte sich beispielsweise Erzbischof Burgers Vorvorgänger Oscar Saier für eine Sakramentenzulassung ausgesprochen. Erzbischof Zollitsch, direkter Vorgänger Burgers, hatte versucht – nicht immer erfolgreich – seine Unterstützung für die Sakramentenzulassung für Wiederverheiratete nicht allzu öffentlich zu machen, geriet dabei allerdings in offenen Konflikt mit dem Präfekten der Glaubenskongregation, Gerhard Kardinal Müller (kath.net hat u.a. hier und hier berichtet).

UPDATE - Stellungnahme des Erzbistums Freiburg
Robert Eberle, Pressesprecher des Erzbistums Freiburg, antwortete am 20.2.2015 auf die kath.net-Anfrage wörtlich:

Wie Sie wissen, ist es eine große Aufgabe für unsere Gemeinden und die ganze katholische Kirche, dafür zu sorgen, dass sich Familien in der Krise, Menschen in Trennung und Scheidung sowie wiederverheiratete Geschiedene geliebt, akzeptiert und nicht ausgeschlossen fühlen.

Dazu sehen wir uns auch durch Papst Franziskus ("Nicht verurteilen! Mit ihnen gehen!") aufgefordert: „Wir brauchen viel Liebe und Nähe für die Brüder und Schwestern, die das Unglück einer gescheiterten Liebe erleben."

So gibt es in der Erzdiözese Freiburg viele Aktivitäten, um Ehen und Familien in der Krise besondere Hilfen und Unterstützung anzubieten. In diesem Kontext sind die „Gottesdienste für Menschen in Trennung und Scheidung“ zu sehen, die im Dekanat Neustadt angeboten werden.
Es handelt dabei bei weder um „Segnungsgottesdienste“ noch um Eucharistiefeiern.



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