Kommissar der Franziskaner der Immakulata verurteilt

18. Februar 2015 in Weltkirche


Fidenzio Volpi wurde von einem römischen Gericht wegen Verleumdung der Familie von P. Stefano M. Manelli, dem Gründer der Franziskaner der Immakulata verurteilt. Er hat der Familie vorgeworfen, Eigentum des Ordens ungerechtfertigt erworben zu haben.


Rom (kath.net/jg)
Ein italienisches Gericht hat P. Fidenzio Volpi OFMCap, den Päpstlichen Kommissar zur Verwaltung der Franziskaner der Immakulata (FFI), dazu verurteilt, dem Ordensgründer P. Stefano Maria Manelli und dessen Familie 20.000 Euro Schadensersatz zu zahlen, die erhobenen Vorwürfe öffentlich zurückzunehmen und sich zu entschuldigen. Darüber hinaus muss Volpi die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Dies berichten die Blogs summorum-pontificum.de und rorate-caeli.blogspot.com unter Berufung auf die italienische Seite Chiesa e post concilio. Es ist nicht bekannt, ob das Urteil rechtskräftig ist.

Die Entscheidung bezieht sich auf einen Brief, den Volpi am 8. Dezember 2013 veröffentlicht hat. Der Päpstliche Kommissar warf darin den Verantwortlichen der Franziskaner der Immakulata vor, bewegliche Güter und Immobilien des Institutes an Laien und Mitglieder der Familie des Gründers, Pater Manelli, übertragen zu haben. Dies sei nach Einsetzung des Päpstliche Kommissars geschehen, womit die Ordensleitung ihre Absicht zum Ausdruck gebracht habe, die Güter der Verfügung des Heiligen Stuhls zu entziehen. Dies sei aus moralischer und kanonischer Sicht unzulässig und habe auch Folgen im Bereich des Zivil- und Staatsrechts.

Die Familie Manelli verklagte Volpi daraufhin wegen Verleumdung. Der Päpstliche Kommissar war offenbar nicht in der Lage, seine Vorwürfe gegen die Familie des Ordensgründers vor Gericht zu beweisen. Das Zivilgericht von Rom bestätigte am 12. Februar eine von den Streitparteien vor dem Hauptprozess ausgehandelte Vereinbarung über die Strafhöhe in einem Urteil. Dies ist im italienischen Recht möglich.

Die der Familie Manelli nahe stehende Seite Don Camillo berichtet, dass Volpi bis 3. März Zeit hat die Strafe zu bezahlen und seine Entschuldigung über eine italienische Nachrichtenagentur zu veröffentlichen.

Nachtrag vom 21.2.2015
Das Zivilgericht hat den Beklagten P.Volpi vor die Alternative gestellt, entweder den im Rahmen des Mediationsverfahrens ausgehandelten Auflagen zuzustimmen oder sich dem Hauptprozess zu unterwerfen. Volpi hat den Vergleich akzeptiert, er wurde also nicht vom Gericht verurteilt.


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