Französischer Arzt darf nach Sterbehilfe nicht mehr praktizieren

31. Dezember 2014 in Chronik


Aktive Sterbehilfe in acht bis neun Fällen – Ausschluss aus der Ärztekammer Frankreichs.


Paris (kath.net/ KNA)
Das oberste französische Verwaltungsgericht hat den Ausschluss des Mediziners Nicolas Bonnemaison aus der Ärztekammer des Landes wegen aktiver Sterbehilfe bestätigt. Die Schwere der Verfehlungen gegen geltendes Recht rechtfertige den Ausschluss, erklärte der Staatsrat laut französischen Medienberichten am Dienstag in Paris. Bonnemaison darf damit in Frankreich nicht mehr als Arzt praktizieren. Sein Anwalt kündigte umgehend Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an.

Frankreichs Gesundheitsminister hatte den früheren Krankenhausarzt aus dem südwestfranzösischen Bayonne bereits im August 2011 wegen des Verdachts auf Tötungsdelikte suspendiert. Er soll in acht bis neun Fällen aktive Sterbehilfe geleistet haben. Der Fall hatte abermals die Debatte über aktive Sterbehilfe in Frankreich belebt.

Nach einem Gesetz von 2005 ist aktive Sterbehilfe in Frankreich eine Straftat. Ärzte dürfen aber die Behandlung unheilbar Kranker stoppen oder begrenzen, wenn der Patient dies wünscht. Eine Parlamentarierkommission empfahl Ende 2008, am Verbot von Sterbehilfe festzuhalten, aber sterbebegleitende Medizin auszubauen.

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