Burger: 'Kirchliches Arbeitsrecht wird geändert'

9. Dezember 2014 in Deutschland


Freiburger Erzbischof: DBK wird das kirchliche Arbeitsrecht überarbeiten – Burger zur Sterbehilfediskussion: Die Kirche sehe „den Staat in der Pflicht, alle organisierten Formen der Hilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen“.


Mannheim (kath.net) Stephan Burger, der neue Freiburger Erzbischof, kündigt an, dass die Deutsche Bischofskonferenz das kirchliche Arbeitsrecht für Geschiedene, die zivilrechtlich wieder heiraten, überarbeiten wird. „Mit Blick auf die Menschen und die Glaubwürdigkeit der Kirche müssen wir prüfen, was von welcher Mitarbeiterin und welchem Mitarbeiter erwartet werden kann“, sagte er im Interview mit dem „Mannheimer Morgen“ (Dienstag-Ausgabe). Bis zum nächsten Frühjahr müsse die Deutsche Bischofskonferenz „die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. November 2014 dazu genau studieren“. Darin ging es um den geschiedenen Chefarzt eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf, der nach seiner Wiederheirat gegen seine Entlassung kämpft.

„Das Profil und der gute Ruf unserer Einrichtungen sind mir sehr wichtig: Dazu gehört zum Beispiel bei Kliniken auch, dass die Ärzte, die mich behandeln und operieren, erfahren und fachlich kompetent sind – unabhängig von ihrem Personenstand“, sagte Burger. Er gehört in der Bischofskonferenz der Arbeitsgruppe „Arbeitsrecht“ an.

Der Freiburger Erzbischof äußerte sich auch zum Thema Sterbehilfe: Die Kirche sehe „den Staat in der Pflicht, alle organisierten Formen der Hilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen“. Sonst laufe man Gefahr, dass die aktive Sterbehilfe „von Sterbehilfe-Organisationen wie eine Dienstleistung angeboten und wahrgenommen wird. Auch würde der Druck auf alle Alten, Schwerkranken und Pflegebedürftigen zunehmen, von dieser Option Gebrauch zu machen.“ Stattdessen sollten die Palliativmedizin und die Hospizarbeit verstärkt werden. Die „flächendeckende medizinische, pflegerische und seelsorgliche Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden“ bezeichnete Burger als „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“. „Wir setzen uns dafür ein, das Leben bis zuletzt zu schützen und ein Sterben in Würde für jeden Menschen zu ermöglichen.“



Foto (c) Erzbistum Freiburg/Roger Koeppe


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