CDU-Vize Klöckner plädiert für ein Burka-Verbot

2. Dezember 2014 in Deutschland


„Ich bin dafür, dass Vollverschleierung verboten wird. Für die Frauenquote kämpfen, aber Burka tragen gut finden – das passt doch nicht zusammen“, stellte Glöckner nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Politik der Grünen fest.


Berlin (kath.net) „Die Burka-Vollverschleierung steht für mich nicht für religiöse Vielfalt, sondern für ein abwertendes Frauenbild.“ Dies sagte die stellvertretende CDU-Parteivorsitzende Julia Klöckner. Damit sprach sich das erste Mitglied des CDU-Bundespräsidiums für das Verbot der Vollverschleierung (einschließlich des Gesichtes) aus, wie sie manche Muslimas praktizieren. Im Interview mit der „Rheinischen Post“ erläuterte die Fraktions- und Parteivorsitzende von Rheinland-Pfalz am Montag: „Ich bin dafür, dass Vollverschleierung verboten wird. Für die Frauenquote kämpfen, aber Burka tragen gut finden – das passt doch nicht zusammen“, stellte sie nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Politik der Grünen fest. Das deutsche Grundgesetz bestehe darauf, so Glöckner weiter, dass Frauen und Männer gleich viel wert seien. Außerdem gehöre es zu einer offenen Gesellschaft, jemandem auch offen ins Gesicht schauen zu können.

Die CDU-Politikerin wies gegenüber der „Rheinischen Post“ außerdem darauf hin: „Frauen müssen verhüllt werden, weil sie Grund zum Anstoß geben. Aber nicht die Frau, sondern der männliche Betrachter, der dem Anblick nicht standhält, ist dabei doch das Problem.“ Mitte November hatte sich bereits der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, ein Burkaverbot für Deutschland gefordert, kath.net hat berichtet.

Unter den in Deutschland lebenden muslimischen Frauen sind die Burkaträgerinnen eine Minderheit, genaue Zahlen sind allerdings nicht bekannt. Muslimas, die aus der Türkei stammen, tragen in der Regel keine Burka. In manchen Bundesländern dürfen Frauen nicht vollverschleiert im Staatsdienst arbeiten (Berlin, Hessen). Auch wurden in jüngster Zeit Probleme mit der Personenidentifikation bekannt, etwa wenn eine Burkaträgerin ihr Kind aus der Tagesstätte abholen wollte.

In mehreren Staaten (Frankreich, Belgien) ist das Tragen einer Burka in der Öffentlichkeit bereits verboten. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat das Burka-Verbot für Frankreich für rechtgültig erklärt. Die Richter argumentierten im Urteil: Dies verstoße nicht gegen die Grundrechte, vielmehr sei es legitim, wenn der Staat auf diese Weise die Voraussetzung für ein Zusammenleben in der Gesellschaft wahren wolle, kath.net hat berichtet.

Die Burka ist ein einteiliges Kleidungsstück, das im islamischen Kulturraum von manchen Frauen über Gesicht, Kopf und Körper getragen wird. In der Höhe der Augen ist ein Sehschlitz mit Netz eingearbeitet. Im deutschen Sprachgebrauch bezeichnet „Burka“ gelegentlich aber jede Form der Vollverschleierung des Gesichtes und des Körpers.



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