Geldwäscheverdacht: 4,4 Millionen Euro Geldfund in Abtei Neresheim

3. November 2014 in Deutschland


4,4 Millionen Euro sind im Nachlass des 2013 verstorbenen Abtes der Benediktinerabtei Neresheim entdeckt worden.


Neresheim (kath.net) 4,4 Millionen Euro sind im Nachlass des verstorbenen Abtes der Benediktinerabtei Neresheim entdeckt worden. Darüber berichtete der SWR. Der 2013 verstorbene Abt Norbert Stoffels hatte innerhalb von vier Jahren rund 500 Transaktionen auf dem Geheimkonto, sagte ein Sprecher der Abtei. Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat Ermittlungen wegen Verdachtes auf Geldwäsche bestätigt, die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Krefelder Rechtsanwalt, der gerichtlich Anspruch auf einen Teil des Vermögens erhoben hat. Der Rechtsanwalt hatte gegenüber der Benediktinerabtei keine Angaben über die Herkunft der Gelder gemacht. Bisher ist unbekannt, woher die 4,4 Millionen Euro stammen und wer Nutznießer der Konten ist oder war. Gemäß Angaben der Klosterleitung wurden u.a. die Landesregierung von Baden-Württemberg, die Landesfinanzverwaltung und die Diözese Rottenburg-Stuttgart informiert, auf deren Gebiet die Abtei liegt.

kath.net dokumentiert die Stellungnahme vom 2.11.2014 von Pater Albert Knebel OSB, Prior-Administrator, zu dem Vorfall:

Als Oberer des Klosters bin ich im Nachlass des Alt-Abtes Norbert auf ein Vermögen in Höhe von rund 4 Millionen Euro gestoßen. Weder war dieses Vermögen bisher in der Buchführung des Klosters berücksichtigt, noch war es der Kloster-Verwaltung, meinen Mitbrüdern oder mir bekannt. Unser vordringliches Interesse gilt daher der Aufklärung der Herkunft dieses Vermögens. In mehreren zivilrechtlichen Verfahren hat ein Krefelder Anwalt Anspruch auf Teile des Vermögens erhoben, konnte jedoch bisher weder eindeutige, noch gerichtsfeste Dokumente vorlegen, die seinen Anspruch belegen würden. Sämtliche Klagen des Anwalts gegen das Kloster wurden von den Gerichten abgewiesen. Keiner meiner Mitbrüder im Konvent giert nach dem Vermögen, das bisher auch nicht Teil der Finanzplanung des Klosters war. Im Gegenteil: bevor nicht Rechtssicherheit über einen Anspruch Dritter auf dieses Vermögen besteht, steht es uns auch nicht an, über eine etwaige künftige Verwendung des Vermögens, bspw. zur Erhaltung der spätbarocken Klosteranlage, zu befinden. Die Landesregierung, die Landesfinanzverwaltung, die Beuroner Kongregation und das Bistum sind vollumfänglich informiert.


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