Der Ruf nach Sterbehilfe ist nicht evangelisch

29. Oktober 2014 in Kommentar


Innerevangelische Kritik: Zur Debatte um eine mögliche gesetzliche Liberalisierung der Sterbehilfe - Im Protestantismus fallen besonders jene Stimmen auf, die eine Änderung der bestehenden Rechtslage fordern. Von Matthias Schreiber (idea)


Wetzlar (kath.net/idea) Der Deutsche Bundestag plant für das kommende Jahr eine Neuregelung der Sterbehilfe. Ausdrücklich haben sich die Abgeordneten dafür im Vorfeld ihrer Entscheidung eine breite gesellschaftliche Debatte gewünscht. Im Protestantismus fallen besonders jene Stimmen auf, die eine Änderung der bestehenden Rechtslage fordern. Unter den Befürwortern von Sterbehilfe finden sich u.a. der stellvertretende Bundestagspräsident und frühere Pfarrer Peter Hintze (CDU). Die Zahl derjenigen, die zu bedenken geben, dass man „über das Thema neu nachdenken“ müsse, nimmt auch im protestantischen Umfeld zu. „Neu nachdenken“ umschreibt hier nichts anderes als die Forderung nach einer weniger strengen gesetzlichen Regelung. Aus der katholischen Kirche hört man diese Stimmen so nicht.

Vieles ist erlaubt – nur termingenaues Töten nicht

Wer wollte leugnen, dass es Menschen mit medizinischen Befunden gibt, angesichts derer ein schneller Tod nach menschlichem Ermessen gnädig erscheint? Aber dürfen wir sie einseitig heranziehen, um damit eine neue gesetzliche Regelung zu begründen?

Viele meinen, unser geltendes Recht reiche im Blick auf die Selbstbestimmung des Patienten nicht aus. Wissen sie, dass unser Recht bereits alle Formen der Sterbehilfe zulässt, bis auf jene letzte, die es dem Arzt erlauben soll, einen Menschen unter noch zu bestimmenden Voraussetzungen mit Medikamenten termingenau zu töten? Zu den erlaubten Formen gehören die passive und die indirekte Sterbehilfe, zu ihnen gehören lebensverkürzende Maßnahmen (z.B. starke Schmerzmittel) und Formen der Sterbebegleitung (z.B. das Sterbefasten). Sollte jener derzeit so laute Ruf nach einer weiteren Liberalisierung die Antwort sein, die aus sozialer und christlicher Sicht jetzt und damit zukünftig geboten ist? Dann können wir die Bibel umschreiben. Dann muss das Evangelium auch anders übersetzt werden. Dann darf man in Zukunft auch formulieren: „Ich war krank, und ihr habt mich getötet“. Aber es heißt: „Ich war krank, und ihr habt mich besucht“ (Matthäus 25)!

Wo man keine Sterbehilfe will

Schmerzmediziner und Gemeindepfarrer machen eine interessante Erfahrung: Wo sterbenskranke Menschen nicht alleingelassen werden mit ihrem Befund, da hört man den Ruf nach aktiver Sterbehilfe in der Regel nicht. Wo Ärzte und Pfarrer Hausbesuche machen, wo sie Ängste vor Schmerz und Siechtum nehmen können, ist es still in dieser Frage.

Der politische Ruf aus dem Raum des Protestantismus nach einer Aufweichung der Rechtslage nun auch am Lebensende mag dem Anspruch einer Gerechtigkeit geschuldet sein, der die Haltung zugrunde liegt, jeder müsse nach seiner Fasson selig werden können. Evangelisch ist er damit aber noch lange nicht.

Gegen das Leiden sind wir nicht machtlos

Gegen den Tod sind wir machtlos – gegen das Leiden Sterbenskranker aber nicht. Nicht nur die Aufgabe von Kirche und Diakonie, sondern unserer ganzen Gesellschaft liegt hier – und nicht in einem Ruf nach einer anderen gesetzlichen Regelung.

Der Autor, Pfarrer Matthias Schreiber (Düsseldorf), ist verantwortlich für den Kontakt der Landesregierung zu den Glaubens- und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen.


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