Gegner der Homosexuellen-Ehe in Luxemburg gehen vor Gericht

30. September 2014 in Chronik


Dass nur jene Unterstützer eines Begehrens gezählt werden, die sich auch auf einer entsprechenden Internetseite des Parlaments eintragen, sieht die Initiative «Schutz fir d'Kand» (Schutz für Kinder) als eine Benachteiligung von Personen ohne Internet


Luxemburg (kath.net/KNA) Gegner der gleichgeschlechtlichen Ehe in Luxemburg wollen gegen die Nichtanerkennung von Unterschriften einer Petition gerichtlich vorgehen. Hintergrund ist laut der Luxemburger Zeitung «Tageblatt» (Montag), dass nur diejenigen Unterstützer eines Begehrens gezählt werden, die sich auch auf einer entsprechenden Internetseite des Parlaments eintragen. Die betreffende Initiative «Schutz fir d'Kand» (Schutz für Kinder) sehe darin eine Benachteiligung von Personen ohne Internetzugang, hieß es.

«Schutz fir d'Kand» wendet sich gegen ein neues Gesetz, das gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung und die Adoption von Kindern erlaubt. Damit würden Grundrechte des Kindes verletzt, insbesondere das Recht, seine leiblichen Eltern zu kennen. Die neue Rechtslage könne «einem Markt der künstlichen Befruchtung und Verletzungen der Kinder- und Menschenrechte» Tür und Tor öffnen, so die Initiative. Der Gesetzentwurf war im Luxemburger Parlament im Juni mit 56 zu vier Stimmen angenommen worden.

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