Über 20.000 Unterschriften für Sterbehilfe-Verbot in Verfassung

18. September 2014 in Österreich


Bürgerinitiative "An der Hand" gegen Euthanasie und für flächendeckende Palliativversorgung - Über den weiteren formalen Umgang mit der Bürgerinitiative wird am Mittwochvormittag der Petitionsausschuss des Parlaments entscheiden.


Wien (kath.net/KAP) Insgesamt 20.700 Österreicher haben bisher die parlamentarische Bürgerinitiative "An der Hand" für ein Sterbehilfe-Verbot im Verfassungsrang und eine flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung unterzeichnet. Das teilte Erstunterzeichnerin Gudrun Kugler am Dienstag auf Kathpress-Anfrage hin mit. Sie hoffe, dass die Anliegen der Unterzeichner auch von der anlaufenden parlamentarischen Enquetekommission zur "Würde am Ende des Lebens" wahrgenommen werden, so Kugler. Die Bürger müssten ernstgenommen werden, appellierte sie an die Kommissionsmitglieder, die am Mittwoch im Parlament zu einer internen Sitzung zusammenkommen werden.

"Ich glaube, dass wir in Österreich das Sterben lernen müssen, aber nicht das Töten erlauben sollen", sagte Kugler. Es sei wichtig, den in Österreich rechtlich geltenden Status quo durch eine entsprechende Verfassungsbestimmung vor vorschnellen Änderungen in künftig eventuell anderen politischen Konstellationen abzusichern.

Die im Mai gestartete Bürgerinitiative kann auf der Webseite des österreichischen Parlaments bzw. über die Website "www.keineeuthanasie.at " unterstützt werden. Zur Unterzeichnung haben u.a. zahlreiche kirchliche Persönlichkeiten, darunter die Mitglieder der Österreichischen Bischofskonferenz, aufgerufen.

Bereits im Juli hatten die Initiatoren die ersten 18.000 Unterstützungserklärungen im Parlament übergeben. Über den weiteren formalen Umgang mit der Bürgerinitiative wird am Mittwochvormittag der Petitionsausschuss des Parlaments entscheiden.

Die Anliegen der Initiative sind aber gleichzeitig auch Thema der parlamentarischen Enquetekommission, deren Kommissionsmitglieder ebenfalls Mittwochvormittag erstmals tagen. Bei der internen Sitzung wird die aus 18 Parlamentsabgeordneten aller Fraktionen zusammengesetzte Kommission unter dem Vorsitz von ÖVP-Mandatarin Gertrude Aubauer den weiteren Fahrplan für die Enquete sowie die Liste jener Experten, die gehört werden sollen, festlegen.

Bis zum Abschluss der Enquete im Frühjahr 2015 sind mehrere Gesprächsrunden vorgesehen. Die öffentliche Auftaktveranstaltung ist für Ende Oktober geplant. Auf die Enquetekommission hatten sich ÖVP und SPÖ im Rahmen ihres Regierungsvereinbarung Ende 2013 geeinigt.

Ziel ist ein breiter Diskussionsprozess in Österreich über das Thema aktive Sterbehilfe. Alle Österreicher waren dazu in den vergangenen Wochen eingeladen, eigene Stellungnahmen bei der Enquetekommission einzureichen und ihre Meinung beizusteuern.

Bischöfe für Verbot in Verfassung

Die Österreichische Bischofskonferenz sprach sich zuletzt in einer Erklärung nach der jüngsten Sommervollversammlung für eine verfassungsrechtliche Verankerung des geltenden Verbots der aktiven Sterbehilfe aus. Der in Österreich bestehende breite Konsens hinsichtlich eines Verbots der aktiven Sterbehilfe und des Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung müsse gestärkt werden, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Bischöfe.

Sie erinnerten auch daran, dass die katholische Kirche dieses Anliegen schon vor Jahren an den Verfassungskonvent herangetragen haben. Kardinal Franz König (1905-2004) habe damals zudem in einem Brief an den Konvent als Ziel formuliert, "an der Hand, nicht durch die Hand eines Menschen zu sterben".


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