Auf deutschen Straßen darf risikolos 'Tod, Tod Israel' gebrüllt werden

9. September 2014 in Deutschland


Mainzer Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen wegen Volksverhetzung ein - Mainzer CDU-Fraktion reagiert mit heftiger Kritik: „Parolen wie ,Tod, Tod, Israel’ oder ,Kindermörder Israel’ müssen in unserem Land verfolgt werden.“


Mainz (kath.net) „Wir haben hierfür überhaupt kein Verständnis und teilen ausdrücklich die Verärgerung und Kritik von Johannes Gerster“. Derart explizit kritisierte die CDU-Stadtratsfraktion Mainz die Entscheidung der Mainzer Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen die Veranstalter der Pro-Palästina-Demonstration Mitte Juli wegen Volksverhetzung einzustellen.

„Parolen wie ,Tod, Tod, Israel’ oder ,Kindermörder Israel’ müssen in unserem Land verfolgt werden. Darüber hinaus sind aber alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich solchen Parolen entgegenzustellen und Antisemitismus zu bekämpfen und zu verurteilen“, sagten der CDU-Fraktionsvorsitzende Hannsgeorg Schönig und die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sabine Flegel in der vergangenen Woche, wie die Mainzer Tageszeitung „Rhein Main Presse“ berichtete. Die Argumentation der Staatsanwaltschaft sei problematisch und nicht nachvollziehbar, es sei eine Chance verpasst worden, ein klares Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen. „Die teilweise hasserfüllten Parolen auf der Pro-Palästina-Demonstration Mitte Juli waren eine Schande und sind nicht zu entschuldigen. Wir hoffen, dass sich so etwas in unserer Stadt nicht wiederholt.“

Der frühere Bundestagsabgeordneten Johannes Gerster (CDU) hatte gegen den Veranstalter der Demonstration Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt. Die Staatsanwaltschaft nahm zwar Ermittlungen auf, doch wurde das Verfahren wieder eingestellt. Gerster äußerte erschüttert: „Es kann doch nicht sein, dass auf deutschen Straßen völlig risikolos ‚Tod, Tod Israel‘ gebrüllt werden darf.“ Nach Gersters Einschätzung habe die Einstellung des Verfahrens eine klare Botschaft: „Ich behaupte, dass es eine Hemmung gibt, gegen politischen Straftaten aus dieser Richtung vorzugehen.“ Wenn sich die „unhistorische und kurzsichtige Haltung der Staatsanwaltschaft“ gegenüber Straftätern mit Migrationshintergrund in diesen Fällen keine Anklage zu erheben, nicht ändere, sei der Gesetzgeber „dazu aufgerufen, das Strafgesetzbuch zu überarbeiten“.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor argumentiert, dass eine Anklage wegen Volksverhetzung nur in Betracht käme, wenn sich die Attacke gegen eine inländische Gruppe richte. „Nach dem Wortlaut der zitierten Parolen beziehen sich diese ausschließlich auf den Staat Israel“, hatte die zuständige Oberstaatsanwältin geäußert. Dazu erläuterte die „Rhein Main Presse“: „Tod, Tod Israel“ meine laut Staatsanwaltschaft also den Staat Israel und nicht deutsche Juden, jedenfalls nicht ausschließlich.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland lädt für den 14.09.2014 zur Kundgebung „STEH AUF! Nie wieder Judenhass!“ nach Berlin ein. Sprecher sind u.a. DBK-Vorsitzender Reinhard Kardinal Marx und Bundeskanzlerin Angela Merkel.


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