Bosbach: «Scharia-Polizei» kann «unsere Rechtsordung nicht hinnehmen»

7. September 2014 in Deutschland


CDU-Politiker Bosbach kritisiert, dass in Wuppertal «unter der Überschrift 'Scharia-Polizei'» Patrouille gelaufen wird, während Menschen «vor den terroristischen Gruppen des Islamistischen Staates» um ihr Leben rennen


Hamburg (kath.net/KNA) Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat die sogenannte «Scharia-Polizei» scharf verurteilt. «Auf der einen Seite rennen Menschen um ihr Leben vor den terroristischen Gruppen des Islamistischen Staates», sagte er am Samstag auf NDR Info. «Und die gleichen Glaubensgenossen laufen in Wuppertal Patrouille unter der Überschrift 'Scharia-Polizei'. Das kann unsere Rechtsordnung nicht hinnehmen», sagte Bosbach (Foto). Schon wegen der Gleichzeitigkeit dieser Ereignisse sei das Ganze «so ausgesprochen perfide».

Der CDU-Politiker stellte sich hinter die Ankündigung von Nordrhein-Westfalens Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD), das Vorgehen der «Scharia-Polizei» nicht zu dulden und alle rechtlichen Möglichkeiten dagegen auszuschöpfen. Sollte ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorliegen, könne das «durchaus ernste Konsequenzen für die Betroffenen haben», sagte Bosbach. Möglicherweise liege auch ein strafrechtlicher Tatbestand vor, da junge Menschen als Zielgruppe angesprochen würden, um sie zu einem bestimmten Verhalten oder Unterlassen zu nötigen. «Das ist in meinen Augen ein ganz eindeutiger Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung», so der Politiker.

Weiter sagte Bosbach, anders als Verfassungsschützer gehe er von wesentlich mehr als 400 gewaltbereiten Dschihadisten aus Deutschland aus, die für die Terrormiliz IS im Irak oder in Syrien kämpfen. Einige Dutzend seien inzwischen zurückgekehrt. «Das ist die Gruppe, die uns unter dem Gesichtspunkt Innere Sicherheit die größte Sorge macht, wegen der Kombination von Radikalisierung und Brutalisierung, durch Erfahrungen im Kampfgeschehen im nahen Osten.» Personen ohne deutschen Pass werde die Einreise verboten. «Denn wer als nicht-deutscher Staatsangehöriger eine Gefahr für die innere Sicherheit und Ordnung insbesondere unter dem Gesichtspunkt Terrorismus darstellt, hat keinen Anspruch auf Einreise.» Da dies bei deutschen Staatsbürgern nicht möglich sei, prüfe Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU), «ob nicht die deutsche Staatsangehörigkeit dann verloren werden kann, wenn jemand in einer 'privaten' terroristischen Armee mit Kriegswaffen kämpft mit dem Ziel, einen islamistischen Staat zu etablieren», sagte Bosbach.

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Foto: (C) CDU/CSU-Fraktion


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