Standesbeamtin bekommt Recht: Muss Homosexuelle nicht verheiraten

1. September 2014 in Chronik


Religiöse Ansichten nicht angemessen berücksichtigt: Britische Standesbeamtin, die eine Trauung gleichgeschlechtlicher Paare verweigert hatte und entlassen worden war, hat vor Arbeitsgericht Recht bekommen.


London (kath.net/KNA) Eine britische Standesbeamtin, die eine Trauung gleichgeschlechtlicher Paare verweigert hatte und deswegen entlassen worden war, hat vor dem Arbeitsgericht Recht bekommen. Der Arbeitgeber habe ihre religiösen Ansichten nicht angemessen berücksichtigt, entschied eine Berufungsinstanz laut der Zeitung «Sunday Times». Die Klägerin, die 54-jährige Margaret Jones aus Bedford, wolle indessen nicht mehr auf ihre Stelle zurückkehren.

Jones erklärte, sie sei zwar bereit gewesen, die mit einer Homosexuellen-Hochzeit verbundene Verwaltungsarbeit zu erledigen, nicht aber, das Paar selbst zu verheiraten. Die Trauung solle für die Brautleute eine positive Erfahrung sein. Sie könne aber «nicht auftreten und sagen, 'es ist mir eine große Freude', ein schwules Paar für verheiratet zu erklären», sagte Jones laut der Zeitung.

Gleichgeschlechtliche Trauungen finden in England und Wales seit dem 29. März statt. Am 28. März war Jones dem Bericht zufolge vor die Alternative gestellt worden, ebenfalls solche Eheschließungen zu halten oder auf ihren Job zu verzichten.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


© 2014 www.kath.net