Italien: Klage nach Embryonen-Verwechslung abgewiesen

11. August 2014 in Chronik


Genetische Eltern hatten versucht, das Sorgerecht für die von einer anderen Frau geborenen Zwillinge einzuklagen


Rom (kath.net/KAP) Nach einer Verwechslung von künstlich befruchteten Eizellen hat ein italienisches Gericht die Klage des genetischen Elternpaares auf das Sorgerecht für die von einer anderen Frau geborenen Zwillinge abgewiesen. Diese Entscheidung entspreche "am Besten den Interessen der betroffenen Kinder", zitierten italienische Medien am Samstag aus der Begründung der Richterin Silvia Albano in Rom. Gleichwohl bleibe die Vertauschung der Embryonen ein "menschliches Drama" für die leiblichen Eltern. Sie hätten Anspruch auf Schadenersatz, so die Richterin.

Einer Italienerin war im Dezember in Rom versehentlich die künstlich befruchteten Eizellen einer anderen Frau eingesetzt worden. Grund für die Verwechslung soll nach Informationen der italienischen Tageszeitung "La Repubblica" ein ähnlich klingender Nachnamen der Paare gewesen sein. Der Irrtum wurde erst durch einen Gentest im dritten Schwangerschaftsmonat entdeckt. Nach der Geburt der Zwillinge, ein Mädchen und ein Junge, am 3. August im mittelitalienischen L'Aquila forderten die genetischen Eltern deren Herausgabe von der Frau, die sie zur Welt gebracht hatte. Als diese und deren Mann sich weigerten, reichten die genetischen Eltern Klage ein.

Bereits in den ersten Tagen hätten die Kinder eine "enge gefühlsmäßige Bindung" zu ihren Eltern aufgebaut, heißt es in dem Urteil vom Freitag. Darin beruft sich die Richterin auch auf wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach sich zwischen Mutter und Kind während der Schwangerschaft eine "symbiotische Beziehung" entwickle. Zudem sei nur die Mutter, die das Kind ausgetragen habe, in der Lage es zu stillen, so die Richterin. Der Mann der Frau wird demnach legaler Vater der Kinder, wenn seine Frau in der Geburtsurkunde einträgt, dass sie in der Ehe geboren wurden. Die genetischen Eltern wollen nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klagen.

Kurienerzbischof Rino Fisichella rief in einem Gastbeitrag für die italienische Tageszeitung "La Stampa" dazu auf, das Wohl der betroffenen Zwillinge in den Mittelpunkt zu stellen. Man könne über den Wert und die ethische Zulässigkeit von Techniken der Reproduktionsmedizin durchaus diskutieren, so der Präsident des päpstlichen Rates für Neuevangelisierung. Es komme nun jedoch darauf an, dass die Kinder in eine liebevollen Umfeld aufwüchsen.

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