Trierer Bischof hebt Beurlaubung eines Pfarrers auf

29. Juli 2014 in Deutschland


Die wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen veranlasste Beurlaubung des ehemaligen Pfarrers von Lebach gilt nicht mehr.


Trier (kath.net/KNA) Die wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen veranlasste Beurlaubung des ehemaligen Pfarrers von Lebach gilt nicht mehr. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann (siehe Foto) hob sie mit Wirkung vom 25. Juli auf, wie das Bistum am Montag mitteilte. Es erinnerte daran, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren im März eingestellt habe. Nun sei auch das kirchenrechtliche Verfahren abgeschlossen. Auch dieses komme zu dem Ergebnis, dass dem Priester kein strafrechtlich relevantes Vergehen im Sinne der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger nachgewiesen werden könne.

Der Pfarrer, der inzwischen im Ruhestand sei, wolle nach Kräften Aushilfen und Vertretungen übernehmen, teilte das Bistum mit. Hierüber würden derzeit Gespräche geführt. Mit Ackermann sei vereinbart, dass sich der Pfarrer aus seiner bisherigen Wirkungsstätte, der Pfarreiengemeinschaft Lebach, fernhalten werde, um dort nach den für alle Beteiligten belastenden Monaten eine ungestörte pastorale Arbeit zu ermöglichen.

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Foto: (c) Bistum Trier


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