Vatikan prüft Verkürzung von Ehenichtigkeitsverfahren

27. Juli 2014 in Weltkirche


Straffung der Verfahren im Hinblick auf die Weltbischofssynode vorgesehen.


Vatikanstadt (kath.net/ KNA)
Der Vatikan prüft konkrete Schritte für eine Verkürzung von kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren. Derzeit untersuche der Päpstliche Rat für die Interpretation von Gesetzestexten, ob künftig auch eine gerichtliche Instanz ausreichen könne, um die Ungültigkeit einer Ehe festzustellen, sagte dessen Präsident, Kurienkardinal Francesco Coccopalmerio, dem „Osservatore Romano“ (Freitagsausgabe). Eine weitere Option sei, dass nur noch ein Richter über die Ehenichtigkeit entscheide statt wie bislang ein Richterkollegium. Voraussichtlich werde der Ortsbischof auch die Möglichkeit erhalten, unmittelbarer in die Verfahren einzugreifen, um deren Beschleunigung herbeizuführen, so der italienische Kardinal. Bislang lägen jedoch noch keine befriedigenden Ergebnisse vor.

Die Straffung von Ehenichtigkeitsverfahren ist auch ein Thema der Weltbischofssynode über die Familie im Oktober. In einem Ehenichtigkeitsverfahren geht es um die amtliche Feststellung, ob eine gültige Ehe im katholischen Sinne besteht. Solche Verfahren können sich über mehrere Jahre hinziehen. Mögliche Gründe für eine ungültige Ehe können Formfehler bei der Eheschließung sein. In der Regel werden jedoch sogenannte Willensmängel oder Erkenntnismängel geltend gemacht. Ein Willensmangel liegt etwa vor, wenn ein Partner von vorneherein einen Kinderwunsch ausschließt, ein Erkenntnismangel, wenn etwa einem der Partner nicht bewusst ist, dass eine Ehe nach katholischem Verständnis unauflöslich ist.

Bislang müssen in der Regel ein Diözesangericht und das Gericht der Kirchenprovinz übereinstimmend zu dem Ergebnis kommen, dass eine Ehe ungültig ist. Bei abweichenden Urteilen oder Unklarheiten müssen die Fälle der Römischen Rota vorgelegt werden, dem obersten Ehegericht im Vatikan. In der vatikanischen Umfrage zu Ehe, Familie und Sexualität war im Januar auch um eine Stellungnahme zur Straffung von Ehenichtigkeitsverfahren gebeten worden.

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