Verbot der Vollverschleierung in Frankreich ist rechtsgültig

1. Juli 2014 in Aktuelles


Europäischer Menschenrechtsgerichtshof: Das Verbot der Vollverschleierung verstoße nicht gegen die Grundrechte. Es sei legitim, wenn der Staat auf diese Weise die Voraussetzung für ein Zusammenleben in der Gesellschaft wahren wolle.


Straßburg (kath.net/KNA) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat das Burka-Verbot in Frankreich für rechtsgültig erklärt. Das Verbot der Vollverschleierung verstoße nicht gegen die Grundrechte, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag. Es sei legitim, wenn der Staat auf diese Weise die Voraussetzung für ein Zusammenleben in der Gesellschaft wahren wolle.

Eine 24-jährige Französin mit pakistanischen Wurzeln hatte gegen das Verbot geklagt, weil sie sich unter anderem in ihrer Religionsfreiheit, der Meinungsfreiheit und der Achtung des Privat- und Familienlebens eingeschränkt fühlte. Die Muslimin war aus Angst vor feindseligen Reaktionen anonym geblieben.

Seit April 2011 ist eine Vollverschleierung in der Öffentlichkeit in Frankreich verboten. Anderenfalls droht ein Bußgeld von 150 Euro. Zudem können Frauen, die auf öffentlichen Plätzen den islamischen Ganzkörperschleier tragen, zu einem Kurs in Staatsbürgerkunde verurteilt werden. Nach dem französischen Vorbild untersagte Belgien im Juli 2011 als zweites Land in Europa ebenfalls die Vollverschleierung.

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