Euthanasieverbot: Bischofskonferenz unterstützt Bürgerinitiative

20. Juni 2014 in Österreich


Parlamentarische Bürgerinitiative "An der Hand" fordert u.a. die Verankerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe in der Verfassung


Mariazell (kath.net/KAP) Die Bischofskonferenz ist für eine verfassungsrechtliche Verankerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe und unterstützt die aktuelle parlamentarische Bürgerinitiative zu diesem Thema. Es gelte alle politischen und gesellschaftlichen Bemühungen, die den in Österreich bestehenden breiten Konsens hinsichtlich eines Verbots der aktiven Sterbehilfe und des Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung zu stärken, heißt es in einer am Mittwoch nach Abschluss der dreitägigen Vollversammlung der Bischöfe in Mariazell veröffentlichten Erklärung. Von daher "bestärkt die Bischofskonferenz ausdrücklich die Bundesregierung in ihrem Vorhaben einer möglichen Verankerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe in der Verfassung".

Die Bischöfe erinnern daran, dass sie dieses Anliegen schon vor Jahren an den Verfassungskonvent herangetragen haben. Kardinal Franz König habe damals zudem in einem Brief an den Konvent als Ziel formuliert, "an der Hand, nicht durch die Hand eines Menschen zu sterben". Dieses Wort wird auch von der seit Mai laufenden Bürgerinitiative mit der Bezeichnung "An der Hand" aufgegriffen, die u.a. die Verankerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe in der Verfassung fordert. "Die Bischöfe unterstützen diese Bürgerinitiative und laden zur Unterzeichnung ein," wird festgehalten.

Link zur parlamentarischen Bürgerinitiative "An der Hand"

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