Erdnüsse und Rülpsen im Gottesdienst - Kirchengesetze in den USA

4. Juni 2014 in Chronik


Eine Stadt im Bundesstaat Delaware untersagt Flüstern im Gottesdienst - Ort in West Virginia belangt Geistliche, wenn sie auf der Kanzel einen Witz erzählen.


New York (kath.net/KNA) Der Schutz der Religionsfreiheit in den USA umfasst vielfältigere Aspekte als weithin angenommen. Das geht aus den mehr oder weniger skurrilen Kirchengesetzen hervor, die die Online-Zeitung «Huffington Post» (Sonntag) aus dem Archiv der Internetseite dumblaws.com zusammengestellt hat. Demnach ist es in Alabama verboten, mit einem falschen Schnurrbart in der Kirche Heiterkeit zu erregen. Rehoboth im Bundesstaat Delaware untersagt Flüstern im Gottesdienst, während in Maine im Fall eines Indianerüberfalls Schusswaffen zum Gebet mitzubringen sind.

Boston in Massachusetts ahndet das Knabbern von Erdnüssen in der Kirche, in Mississippi dürfen Gottesdienstbesucher jedweden Unruhestifter festnehmen. In Omaha, Nebraska, sind bei religiösen Versammlungen Niesen und Rülpsen gesetzlich verboten, in New York hingegen das Ablassen von Leibwind in störender Absicht. North Carolina erklärt Sex auf dem Friedhof für tabu, in Ohio dürfen Insekten im Umkreis von 50 Metern um eine Kirche nur mit besonderer Erlaubnis getötet werden. Ein Gesetz in Texas untersagt das Betreten von Kirchen in Verkleidung, und Nicholas County in West Virginia belangt Geistliche, wenn sie auf der Kanzel einen Witz erzählen.

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