Kirchen fordern: Todesurteil gegen sudanesische Christin aufheben!

29. Mai 2014 in Aktuelles


Die 27-jährige Ärztin brachte im Gefängnis eine Tochter zur Welt


Genf/Khartum (kath.net/idea) Der internationale Druck auf den Sudan wird stärker, das Todesurteil gegen die Christin Mariam Yahya Ibrahim Ishag (Foto) aufzuheben. Die Ärztin war Mitte Mai in der Hauptstadt Khartum wegen „Abfalls vom Islam“ zum Tod durch Erhängen verurteilt worden. Sie hatte sich geweigert, binnen drei Tagen dem christlichen Glauben abzuschwören. Vor der Hinrichtung soll sie außerdem mit 100 Peitschenhieben wegen „Hurerei“ bestraft werden, weil sie einen Christen geheiratet hatte.

Am 26. Mai brachte die 27-Jährige im Gefängnis eine Tochter zur Welt. Sie ist bereits Mutter eines 20 Monate alten Sohnes. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (Göttingen) befürchtet, dass die Christin jetzt jederzeit hingerichtet werden kann.

Der Generalsekretär des Weltkirchenrates, Olav Fykse Tveit (Genf), forderte den sudanesischen Präsidenten Omar Hassan Ahmad Al-Bashir auf, „die Vollstreckung dieses ungerechten und gewissenlosen Urteils zu verhindern“. In einem Brief schrieb der norwegische Theologe: „Egal, ob Mariam Yahya Ibrahim Ishag das Kind muslimischer oder christlicher Eltern ist, widerspricht ein solches Urteil dem Wortlaut und dem Sinn der sudanesischen Verfassung.“ Danach hätten alle sudanesischen Staatsbürger das Recht auf freie Religionsausübung.

Ishag ist Tochter einer orthodoxen Christin aus Äthiopien und eines muslimischen Sudanesen. Ihr Vater verschwand, als sie sechs Jahre alt war. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück (Traunwalchen/Oberbayern), forderte am 28. Mai in Regensburg die Rücknahme des Urteils. Er appellierte an die Bundesregierung und die Europäische Union, mit allen ihren Möglichkeiten auf die Freilassung der Frau hinzuwirken.

Auswärtiges Amt schaltet sich ein

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer (SPD), erklärte, das Auswärtige Amt habe gegenüber der sudanesischen Botschaft intensiv darauf gedrungen, dass der Sudan die Menschenrechte der Frau achten müsse. Die Regierung in Khartum habe „zwischenzeitlich anerkannt, dass das Urteil möglicherweise fehlerhaft ist“. Jetzt befasse sich ein höherrangiges Gericht mit dem Fall. Für die Christin setzen sich auch die Weltweite Evangelische Allianz (WEA), die EKD und die (katholische) Deutsche Bischofskonferenz ein. Die Kommission für Religionsfreiheit der WEA spricht von einem „Fehlurteil“ sowie einer krassen Verletzung der Menschenrechte, der sudanesischen Verfassung und der Werte des Islam.

Foto: Hochzeitsbild von Mariam Yahya Ibrahim Ishag und ihrem Ehemann



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