Bischof Küng verteidigt Erstkommunionlieder im Musikunterricht

21. Mai 2014 in Österreich


Stellungnahme des St. Pöltner Diözesanbischofs zu Konflikt an niederösterreichischer Volksschule


St.Pölten (kath.net/KAP) Der St. Pöltner Diözesanbischof Klaus Küng hat sich zu dem Konflikt zu Wort gemeldet, der in einer niederösterreichischen Volksschule durch das Einstudieren von Liedern für die Erstkommunionsfeier entstand: Es sei "nicht einzusehen, warum das nicht möglich sein sollte, wenn die große Mehrheit der Kinder katholisch ist und die Freiheit jener respektiert wird, die es nicht sind". Religiöse Lieder und Bräuche "gehören zum Kulturgut unserer Heimat", wies der Bischof hin. Er fände es "bedauerlich, wenn es wegen des Mangels an Toleranz einiger weniger zur Einschränkung der Möglichkeiten einer fächerübergreifenden Zusammenarbeit käme und die Atmosphäre eines gegenseitigen Respektes und friedlichen Miteinanders gestört würde".

Die Vorgeschichte: Der Vater eines areligiös erzogenen Volksschulkindes beschwerte sich darüber, dass an der betreffenden Schule auch außerhalb des Religionsunterrichts Erstkommunionslieder gesungen werden. Er wandte sich an die Rechtsabteilung des niederösterreichischen Landesschulrates, deren Leiter Fritz Freudensprung dem Vater Recht gab.

Doch blieb der Chefjurist des Landesschulrates mit dieser Meinung allein; sowohl Landeshauptmann Erwin Pröll als auch Landesschulratspräsident Hermann Helm befürworteten das Üben der Erstkommunionslieder im Musikunterricht. Helm berief sich auf Paragraf 2 des Schulorganisationsgesetzes, wonach neben sittlichen und sozialen auch religiöse Werte im Gesamtunterricht zu vermitteln seien. Freudensprung wurde versetzt. Die Initiative "Religion ist Privatsache" brachte gegen Pröll und Helm eine Anzeige wegen des Verdachts auf Missbrauch der Amtsgewalt ein.

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