Gewissen und Glaube, untrennbare Geschwister

9. April 2014 in Kommentar


„… dann würde ich trinken – freilich auf den Papst, jedoch zuerst auf das Gewissen und dann erst auf den Papst“. Wie ist dieser vielzitierte Trinkspruch des seligen Kardinal Newmann zu verstehen? Ein kath.net-Klartext von Bischof Andreas Laun


Salzburg (kath.net) Der selige John Henry Kardinal Newman hat in seinem berühmten Brief an den Herzog von Norfolk über das Gewissen zum Schluss geschrieben: „Wenn ich genötigt wäre, bei den Trinksprüchen nach dem Essen ein Hoch auf die Religion auszubringen (was freilich nicht ganz das Richtige zu sein scheint), dann würde ich trinken – freilich auf den Papst, jedoch zuerst auf das Gewissen und dann erst auf den Papst.“

Im Zusammenhang mit den verschiedenen Protestbewegungen in der Kirche wird dieser Satz gerne zitiert. Aber man hört ihn auch aus dem Mund guter Katholiken, die meinen, man müsse die kirchliche Lehre und das Gewissen verstehen wie zwei Scheinwerfer, in deren Licht dann jeder Einzelne seinen Weg erkennen und entscheiden könne. Könnte ein „Gewissen“ oder besser gesagt der selige J. H. Newman im Himmel weinen, er würden in Tränen ausbrechen angesichts dieses Missverständnisses. Denn seine Lehre stellt das Gewissen nie und nimmer über Gottes Gebot, sondern bestimmt Papst und Kirche als dem Gewissen untergeordnet, insofern dieses den Gehorsam gegenüber Gottes Gebot und das Bemühen einfordert, dieses richtig zu verstehen.

Mit anderen Worten: ohne den Text Newmans, der vorausgeht, gelesen zu haben, ist der Satz missverständlich, weil man meinen könnte, damit Ungehorsam mit Berufung auf das Gewissen rechtfertigen zu können. Noch schärfer formuliert: Der Ungehorsam wäre dann eigentlich der wahre Gehorsam, der nur aus der Sichtweise der irrenden Kirche Ungehorsam zu sein scheint. So könne man und manchmal müsse man sich im Namen des Gewissens eine von der Lehre der Kirche abweichende Meinung bilden, daher auch eine Entscheidung unabhängig von der Kirche treffen und in anderen Fällen sogar Widerstand leisten!

Die Sache wird klarer, wenn man sich vor Augen hält: Für alle Ungläubigen gibt es keinen Papst, keinen Heiligen Vater, keinen Nachfolger Christi, keinen Christus, keinen Sohn Gottes auf Erden, sondern nur einen Herrn Ratzinger oder Bergoglio , deren Worte wie bei allen anderen Menschen nur so viel Autorität haben als sie von guten, überzeugenden Argumenten getragen sind. Daher kann ein Ungläubiger der Kirche nicht „ungehorsam“ sein. Wenn er ein Weiser ist, wird er auf die Kirche hören wie auf andere menschliche Weisheitslehrer, die er kennt. Mehr wäre für einen Nicht-Christen unvernünftig.

Im Unterschied zum Ungläubigen gründet die lehrende Autorität des Papstes und überhaupt der Kirche in den Augen eines Katholiken Christen auf dem Glauben, der ihm zuflüstert: „Das Lehramt der Kirche steht unter einem besonderen Schutz Gottes, er hat unter bestimmten Umständen sogar Anteil an der Unfehlbarkeit Jesu Christi!“, wie es im Katechismus (KKK 889) heißt. Wenn das Gewissen daher einen Spruch dieser Autorität hört, urteilt es sofort und sozusagen ohne mit sich reden zu lassen: „Höre auf Gott und gehorche Ihm, du kannst deinen Verstand unmöglich über die Weisung stellen, die von Gott kommt!“

So ist dann auch der Trinkspruch Newmans zu verstehen: Das Gewissen des Gläubigen spricht, der Mensch hört zuerst auf dieses sein Gewissen, das das Wort des Glaubens in den Imperativ übersetzt, dem Papst zu gehorchen. So verschmilzt der Gewissensgehorsam mit dem Gehorsam gegenüber der Kirche, und das Gewissen steht dabei, verbunden mit dem Glauben, auf dem ersten Platz. Also erst das Gewissen, dann der Papst! Darum sagt Newman auch: Wenn der Papst gegen das Gewissen spräche, „würde er Selbstmord begehen“.

Mit anderen Worten: Wenn der Glaube eine Lehre des Papstes als wirklich von Gott kommend bestätigt, ist es Unsinn zu denken, man könne sein eigenes Gewissen gegen sie, über das Wort der Kirche stellen.

Das Missverständnis besteht nach Newman darin: „Wenn die Menschen heute von Gewissen reden, meinen sie nicht die Rechte Gottes, sondern: Heute gehört es überall zum guten Ton, das Gewissen als eine „Schöpfung des Menschen zu betrachten“, als das „Recht, zu denken, zu sprechen, zu schreiben und zu handeln, wie es ihrem Urteil oder ihrer Laune passt, ohne dabei irgendwie an Gott zu denken.“

Die Kirche hingegen meint mit Gewissen die Stimme Gottes. Eine Relativierung der Gebote Gottes oder Einladung zum und Legitimation des Ungehorsams meinte Newman nie und nimmer. Dass es auch ein irrendes Gewissen gibt, bestätigt nur das Gesagte, weil auch dieser Begriff die nicht relativierbare Wahrheit logisch voraussetzt. Man muss auch dem irrenden Gewissen folgen, aber absurd wäre es, jemanden aufzufordern, seinem „irrenden Gewissen zu folgen“.

Gibt es Situationen, in denen man dem Papst nicht gehorchen darf? Dass es solche Fälle geben kann, in denen man dem Papst nicht gehorchen darf, weiß Newman und beruft sich dafür auf höchste theologische Autoritäten. Unter anderem zitiert er Kardinal Turrecremata mit dem Satz: „Obgleich aus dem Umstand, dass der Papst zuweilen irren und Dinge befehlen kann, die man nicht tun darf, klar folgt, dass wir ihm nicht schlechthin in allen Dingen gehorchen müssen, so beweist das doch nicht, dass ihm nicht alle gehorchen müssen, wenn seine Befehle gut sind.“ Und worin dürfte man nicht gehorchen? Turrecremata zählt auf: „Sollte der Papst irgendetwas gegen die Heilige Schrift oder die Glaubensartikel, die Wahrheit der Sakramente, die Forderungen des Naturgesetzes oder der göttlichen Gebote befehlen, so dürfte man ihm nicht gehorchen…“

Vergleicht man mit diesen Beispielen mit den angeblich „heißen Eisen“, die immer wieder genannt werden, sieht man sofort: Die sich aus ihnen ergebenen Fragen hat Newman absolut nicht gemeint. Konkret: Wer meint, die Lehre der Kirche, wie sie Papst Johannes Paul II. zum Beispiel zu Liebe und Sexualität oder auch zur Frage der „geschiedenen, aber wieder verheirateten Katholiken“, oder zum „Priestertum der Frau“ dargelegt hat, könne unter Berufung auf das persönliche Gewissen „persönlich“ anders beurteilt werden, sollte nachdenken, was ihm der Glaube über die geheimnisvolle Lehr-Autorität der Kirche sagt. Er wird erkennen, dass das Gewissen wie ein Engel ganz im Dienst Gottes, im Dienst des Glaubens und der Kirche steht und niemals auf Seiten „eigener Meinungen“. Das gebildete Gewissen steht im Dienst Gottes, niemals gegen oder über Gott! Im Römerbrief (6,17) steht der hintergründige Satz: „Gott aber sei Dank; denn ihr wart Sklaven der Sünde, seid jedoch von Herzen der Lehre gehorsam geworden, an die ihr übergeben wurdet.“

kathpedia:John Henry Kardinal Newman

Jetzt neu – kath.net-Lesetipp - das zweite Klartextbuch von Bischof Laun:
Klartext II
Flußaufwärts zur Quelle!
Von Andreas Laun
150 Seiten; 190 mm x 127 mm
2014 Dip3 Bildungsservice Gmbh
ISBN 978-3-902686-58-9
Preis 8.90 EUR
Direkt bestellen im kathShop


© 2014 www.kath.net