Fall Limburg: Staatsanwaltschaft prüft verschiedene Strafanzeigen

3. April 2014 in Deutschland


Strafanzeigen liegen derzeit gegen den früheren Generalvikar von Tebartz-van Elst, Franz Kaspar, sowie gegen drei Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates des Bischöflichen Stuhls Jochen Riebel, Theodor-Michael Lucas, und Carl-Friedrich Leuschner vor


Limburg (kath.net)
Die Limburger Staatsanwaltschaft überprüft im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst und dem Prüfbericht der Deutschen Bischofskonferenz derzeit verschiedene Strafanzeigen gegen weitere Personen aus dem unmittelbaren Mitarbeiterkreis des früheren Limburger Bischofs. Dies hat Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Herrchen als Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber kath.net bestätigt. Konkret geht es dabei um Anzeigen gegen den früheren Generalvikar des Bistums Limburg, Franz Kaspar sowie gegen die drei Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates des Bischöflichen Stuhles Jochen Riebel, Theodor-Michael Lucas, und Carl-Friedrich Leuschner. Die Staatsanwaltschaft Limburg untersucht derzeit, ob ein hinreichend konkreter Anfangsverdacht bestehe.

Oberstaatsanwalt Herrchen erläuterte gegenüber kath.net weiter, dass die Staatsanwaltschaft „den Prüfbericht der Bischofskonferenz in unsere Erwägungen, ob ein förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten ist, mit einbeziehe“. Auch der DBK-Prüfbericht benennt eine Mitverantwortung der Kontrollgremien rund um das kirchliche Finanzgebaren im Zusammenhang um das Diözesanzentrum St. Nikolaus. Insgesamt liegen der Limburger Staatsanwaltschaft rund 30 Anzeigen vor.


Foto Limburger Domberg (c) Bistum Limburg


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