21. März 2014 in Deutschland
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies am Donnerstag ihre Klage gegen die Universität Düsseldorf zurück. Das Plagiatsverfahren sei formal korrekt abgelaufen
Düsseldorf (kath.net/KNA) Die frühere Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) erhält ihren Doktortitel nicht zurück. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies am Donnerstag ihre Klage gegen die Universität Düsseldorf zurück. Das Plagiatsverfahren sei formal korrekt abgelaufen.
Die Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität hatte Schavan am 5. Februar 2013 den akademischen Titel entzogen, nachdem der dortige Fakultätsrat in ihrer Dissertation aus dem Jahre 1980 «den Tatbestand einer vorsätzlichen Täuschung durch Plagiat» festgestellt hatte. Daraufhin war Schavan von ihrem Amt als Bundesbildungsministerin zurückgetreten. Zugleich zog sie sich aus den Führungsgremien der CDU-Bundespartei zurück und gehört derzeit als einfache Abgeordnete dem Bundestag an.
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