Deutschen Hausschuleltern steht kein Asyl in den USA zu

6. März 2014 in Deutschland


Oberstes Gericht weist Antrag ab – Schulpflicht ist kein Verfolgungsgrund


Washington (kath.net/idea) Christliche Hausschuleltern aus Deutschland können in den USA nicht mit Asyl rechnen. Sie fühlen sich verfolgt, denn wenn sie sich beharrlich weigern, ihre Kinder auf eine öffentliche Schule zu schicken, kann ihren das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen werden. Die aus Bissingen/Teck bei Stuttgart stammende Familie Romeike hat jetzt einen jahrelangen juristischen Kampf um das Asylrecht verloren. Der Oberste Gerichtshof in Washington lehnte am 3. Februar die Annahme ihres Revisionsantrags ab. Damit können die Eltern Hannelore und Uwe mit ihren fünf Kindern abgeschoben werden. Nach ihrer Ansicht werden in deutschen Schulen Inhalte gelehrt, die im Widerspruch zur Bibel stehen. Die Eltern unterrichten daher ihre Kinder selbst. Das verstößt gegen die in Deutschland geltende Schulpflicht. Hingegen ist Hausunterricht in den USA, Großbritannien, Österreich, Frankreich und anderen Staaten legal; dort besteht eine Bildungspflicht ohne Schulzwang.

Romeikes sehen ihr Elternrecht verletzt

Bereits 2008 waren Hannelore und Uwe Romeike mit ihren Kindern nach Morristown (Bundesstaat Tennessee) gezogen. Zuvor hatten die deutschen Behörden die Eltern wegen Verletzung der Schulpflicht mit Bußgeldern in einer Gesamthöhe von 7.000 Euro belegt. Aus Furcht, das Sorgerecht zu verlieren, flohen die Romeikes in die USA. Sie beantragten Asyl mit der Begründung, dass ihnen in Deutschland Verfolgung drohe und ihnen das Menschenrecht auf elterliche Erziehung versagt werde. 2010 gab ein US-Gericht ihrem Antrag zunächst statt. Zwei Jahre später nahm die Einwanderungsbehörde den Beschluss zurück. Mit Hilfe des US-Hausschulverbandes HSLDA (Home School Legal Defense Association) kämpften sich die Romeikes bis zur höchsten Instanz durch. Der Verband will immer noch nicht aufgeben, sondern Kongressabgeordnete drängen, eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Eine Abschiebung wäre unangemessen. Zwölf Millionen Einwanderer würden in den USA geduldet; da sollte noch Platz für eine Familie aus Deutschland sein, so der HSLDA-Vorsitzende Michael Farris (Purcellville/Bundesstaat Virginia).

Deutschland: Rund 500 Eltern erteilen Hausunterricht

In Deutschland gehen die Schulbehörden strikt gegen Hausschuleltern vor. Jedes Jahr werden Fälle bekannt, in denen Christen mit Bußgeldern belegt werden. Wenn sie sich weiterhin weigern, ihre Kinder zur Schule zu schicken, können diese zwangsweise in staatliche Obhut genommen werden. Trotzdem erteilen in Deutschland rund 500 Eltern Hausunterricht, so die Initiative Schulunterricht zu Hause (SchuzH) mit Sitz in Dreieich bei Frankfurt am Main. SchuzH hält ein Zerreißen von Familien wegen der Hausbeschulung für „grob rechtswidrig“. Das Kindeswohl sei nicht gefährdet, weil die Kinder meist gute Bildungsleistungen nachweisen können. Der Bundesgerichtshof hatte 2007 entschieden, dass Eltern, die ihre Kinder aus Glaubensgründen von der Schule fernhalten, das Sorgerecht entzogen werden kann. Es liege im Interesse der Allgemeinheit, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken.


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