Deutscher Presserat rügt 'taz' für 'Junta-Kumpel' und 'Hitler-Junge'

20. Februar 2014 in Deutschland


Die «taz» erhielt eine Rüge des Deutschen Presserates für die Überschrift nach Konklave: «Junta-Kumpel löst Hitler-Junge ab» - Beschwerde über «taz»-Titel «Alter Sack der X-te» wurde jedoch als unbegründet eingestuft


Berlin (kath.net/KNA) Nach Angaben des Deutschen Presserates hat es im vergangenen Jahr erstmals mehr Beschwerden zu Onlinebeiträgen als zu Printartikeln gegeben. Insgesamt verzeichnete das Kontrollgremium der deutschen Presse 1.347 Beschwerden, sagte die Sprecherin des Rates, Ursula Ernst, am Mittwoch in Berlin. In den Beschwerdeausschüssen seien 465 Fälle behandelt worden. 2012 habe es 1.500 Beschwerden gegeben.

Der Presserat kann bei begründeten Beschwerden Sanktionen über die betreffenden Medien verhängen, die schärfste davon ist eine öffentliche Rüge. Im vergangenen Jahr sind nach Angaben von Ernst 31 Rügen (2012: 22 Rügen) verhängt worden, dazu 51 Missbilligungen und 77 Hinweise.

Eine Kolumne der Berliner «tageszeitung (taz)» zum neuen Papst mit dem Titel «Alter Sack der X-te» hatte zu einer Sammelbeschwerde geführt, die vom Presserat jedoch als unbegründet eingestuft wurde.

Die «taz»-Titelseite «Junta-Kumpel löst Hitler-Junge ab» brachte der Zeitung hingegen eine Rüge ein. Es handele sich um nicht bewiesene Vermutungen, so die Begründung des Presserates. Neben dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hatten sich 28 andere Leser und Interessensvertreter beschwert.

17 Beschwerden zu einer Postkarte des Satire-Magazins «Titanic» mit dem Titel «Endlich! Bischöfe erlauben Pille danach» und der Abbildung einer Hostie stufte der Presserat ebenfalls als unbegründet ab. Es werde niemand persönlich geschmäht oder beleidigt. Den Beitrag der «Bild»-Zeitung zu dem Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst «Kehrt der Protz-Bischof nie mehr nach Limburg zurück» habe der Presserat ebenfalls nicht sanktioniert, sagte Ernst.

Eine Entscheidung über eine mögliche Sanktion von «Focus Online» stehe noch aus, so Ernst. Das Nachrichtenportal hatte in dem in diesem Jahr erschienen Artikel «Kaviar statt Kloster - Protz-Bischof Tebartz-van Elst ist zurück in Limburg» über den Limburger Bischof Vermutungen über seine psychische Verfassung angestellt. Es sei fraglich, ob dies zulässig sei, so Ernst. Der Presserat hatte neun Beschwerden zu dem betreffenden Artikel erhalten.

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