Bistum Trier: Milde Strafe für sexuell mehrfach übergriffigen Priester

17. Februar 2014 in Deutschland


Die Strafe für nachgewiesene sexuelle Kontakte zu mehreren über 16-Jährigen, darunter Messdienerinnen: 70-jähriger Pensionär zahlt 3.000 Euro Geldstrafe, erhält „strengen Verweis“ von Bischof Ackermann, darf ein Jahr das Priesteramt nicht ausüben


Trier (kath.net) Für ein Jahr darf ein 70-jähriger Priesterpensionär sein Priesteramt nicht ausüben, außerdem muss er 3.000 Euro Strafe an eine Opfereinrichtung zahlen und er erhielt einen „strengen Verweis“ durch den Trierer Bischof Stefan Ackermann. Diese Strafe durch das Bistum Trier erhielt der Priester, der vor seiner Pensionierung Pfarrer einer saarländischen Gemeinde gewesen war. Der „Saarländische Rundfunk“ wertete dies in einer Überschrift als „milde Strafe“. Unklar ist bisher, ob der Priesterpensionär nach Ablauf des Strafjahres wieder normal Messen halten darf.

Dem Trierer Diözesanpriester wurden sexuelle Übergriffe in den Jahren 1984-86 gegen Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt bereits älter als 16 Jahre gewesen waren. nachgewiesen. Mindestens einen Fall hatte er auch selbst gestanden.

Die Angaben über die Opfer sind in den Mediendarstellungen nicht ganz klar. Der „Trierische Volksfreund“ setzt „Tobias D.“ als (geänderten) Namen eines heute 45-jährigen Opfers ein. „N-TV“ und „Focus“ sprechen von „vier Fällen“, darunter „sexuelle Kontakte zu zwei Messdienerinnen“. Der von manchen Medien in diesem Zusammenhang benutzte Begriff „Pädophilie“ dürfte jedenfalls nicht stimmen.

Vor der staatlichen Strafverfolgung gelten die Vorfälle inzwischen als verjährt. Kirchenrechtlich könne wegen „Missbrauch“ nur bei Opfern unter 16 Jahren ermittelt werden, bei älteren Opfern sei der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs nicht erfüllt, so berichtet etwa der „Saarländische Rundfunk“.


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