NRW: Wie die Bestattung von Fehl- und Totgeburten geregelt ist

17. Februar 2014 in Deutschland


Wenn ein Elternteil es wünscht, muss auf einem Friedhof bestattet werden - Eine Verbrennung mit Klinikmüll ist ausgeschlossen


Düsseldorf/Herne/Köln (kath.net/idea) Was passiert mit Fehl- und Totgeburten sowie mit den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Embryonen in Krankenhäusern oder Privatpraxen? Und wie ist ihre Bestattung geregelt?

Diese Frage stellt sich besonders nach dem im Januar bekannt gewordenen Fall im Marienhospital der nordrhein-westfälischen Stadt Herne. Dort war ein verstorbenes Kind aus einem Abschiedsraum verschwunden. Die Klinik konnte sich das nicht erklären, die Polizei stellte die Suche ergebnislos ein.

In Nordrhein-Westfalens ist gesetzlich festgelegt, dass Tot- und Fehlgeburten sowie die aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Embryonen auf einem Friedhof zu bestatten sind, wenn ein Elternteil dies wünscht. Ohne erkennbares Lebenszeichen geborene Kinder mit einem Gewicht über 500 Gramm werden als Totgeburt, solche unter 500 Gramm als Fehlgeburt bezeichnet. Die Einrichtungen, in denen die Geburt oder der Schwangerschaftsabbruch erfolgte, müssen mindestens ein Elternteil auf diese Bestattungsmöglichkeit hinweisen. Lehnen die Eltern eine Erdbestattung ab, sind die Einrichtungen verpflichtet, auf eigene Kosten eine Verbrennung „ohne Gesundheitsgefährdung und ohne Verletzung des sittlichen Empfindens der Bevölkerung“ zu veranlassen.

Eine Verbrennung mit Klinikmüll ist ausgeschlossen

Wie das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mitteilte, liegt die Verantwortung bei den jeweiligen Einrichtungen. Die stellvertretende Pressesprecherin des Ministeriums, Nalan Öztürk: „Das sittliche Empfinden wäre dann verletzt, wenn beispielsweise fehl- und totgeborene Kinder zusammen mit Klinikmüll verbrannt würden.“

Dem Ministerium sind nach eigenen Angaben keine Fälle bekannt, in denen Einrichtungen vorgeworfen wurde, sie würden nicht würdig sammeln oder bestatten. Der Gesamtkoordinator Seelsorge und Ethik der katholischen St. Elisabeth-Gruppe, Hartwig Trinn, zu der das Marienhospital in Herne gehört, sagte auf idea-Anfrage, dass in jedem Haus alle Tot- und Fehlgeburten bestattet würden.

Die Eltern könnten entscheiden, ob sie ihr Kind selbst zur letzten Ruhe geleiten möchten oder ob sie im Rahmen einer Gemeinschaftsbestattung Abschied nehmen wollen. Im Marienhospital würden an drei Terminen im Jahr Gemeinschaftsbestattungen angeboten. Diese werden vom 2002 gegründeten Verein „Sternschnuppe – Abschied in Würde“ durchgeführt. Die Beisetzung erfolgt abwechselnd auf einem evangelischen und einem katholischen Friedhof. Das Bestattungsgesetz in NRW ist seit 2003 in Kraft. Vorher war das Recht der Eltern auf eine Bestattung und die Pflicht der Einrichtungen, sowohl eine Tot- als auch eine Fehlgeburt bestatten zu lassen, nicht festgeschrieben.


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