Gerichtsurteil: Christlicher Bäcker muss Homo-Hochzeitstorte backen

20. Dezember 2013 in Familie


In den USA ist ein Bäcker dazu verurteilt worden, die Hochzeitstorte für ein homosexuelles Paar zu machen. Obwohl es im Bundesstaat Colorado keine Homo-Ehe gibt, verstoße die Weigerung des Bäckers gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz.


Denver (kath.net/LSN/jg)
Ein Gericht in Denver im US-Bundesstaat Colorado hat entschieden, dass ein Bäcker die Hochzeitstorte für eine Homo-Ehe backen muss, selbst wenn das gegen seine religiöse Überzeugung verstößt. Wenn er sich weigere, verstoße er gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz des Bundesstaates und müsse mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen, argumentierte der Richter.

Der Fall hatte im Juli 2012 begonnen, als ein homosexuelles Paar bei Jack Phillips eine Hochzeitstorte bestellen wollte. Phillips weigerte sich und berief sich auf seine christliche Überzeugung. Er bot ihnen an, andere Produkte seiner Bäckerei zu liefern. Die beiden Männer verließen daraufhin Phillips’ Bäckerei und klagten ihn auf Verstoß gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz. Dieses wurde im Jahr 2008 auf Diskriminierung gegen sexuelle Ausrichtung und Geschlechtsidentität erweitert.

In Colorado gibt es keine zivilrechtliche Homo-Ehe. Die Verfassung des Bundesstaates definiert die Ehe als Verbindung eines Mannes mit einer Frau. Die „Trauung“ sollte im Bundesstaat Massachusetts stattfinden, die Hochzeitsfeier in Denver.

Phillips und seine Anwälte argumentierten, dass er aus seiner religiösen Überzeugung heraus handle und daher selbst unter den Schutz des Anti-Diskriminierungsgesetzes falle. Deshalb sei eine Ausnahme gerechtfertigt. Phillips könne nicht verpflichtet werden, seinen Glauben zu missachten.

Phillips gibt sich kämpferisch. Er sei sogar bereit, für seine Überzeugungen ins Gefängnis zu gehen, sagte er in einem Interview mit FOXNews. Er habe nicht vor, seinen Glauben aufzugeben, fuhr er fort.


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