Weihbischof Losinger verurteilt Ausweitung der Euthanasie in Belgien

15. Dezember 2013 in Weltkirche


Belgien plant aktive Sterbehilfe für Minderjährige – Losinger: Gesetz könnte auf noch weitere Personenkreise übergreifen


Berlin (kath.net/KNA) Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger hat die geplante Ausweitung aktiver Sterbehilfe auf Minderjährige in Belgien scharf kritisiert. Dadurch werde der Schutz des Lebens rechtlich und im Bewusstsein der Gesellschaft weiter beeinträchtigt, sagte Losinger am Freitag in Berlin.

Es drohe die Gefahr, dass aktive Sterbehilfe auf weitere Personenkreise ausgedehnt werde, so Losinger, der dem Deutschen Ethikrat angehört. Als Beispiele nannte er nichteinwilligungsfähige und psychisch behinderte Patienten.

Der Weihbischof betonte zugleich, in Deutschland sei aktive Sterbehilfe rechtlich und nach den ärztlichen Standesregeln nicht erlaubt. Die Euthanasie-Morde der Nationalsozialisten wirkten noch nach, erklärte Losinger.

Es gebe aber europaweit «eine Art Erosion» in der Ablehnung von aktiver Sterbehilfe. Untersuchungen hätten jedoch ergeben, dass der Wunsch sterbenskranker Menschen nach einer vorzeitigen Beendigung ihres Lebens abnehme, wenn sie über schmerzstillende Mittel und einen Hospizplatz verfügten. «Zuwendung ist notwendiger als eine Giftspritze», sagte Losinger.

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